2. Betrieb des Fahrzeugs
2.1
Der Matrose muss in der Lage sein, die Führung des Fahrzeugs bei der Überwachung des Fahrzeugbetriebs und der Fürsorge für die an Bord befindlichen Personen zu unterstützen.
Der Matrose muss in der Lage sein, Befähigungen
1. verschiedene Arten von Fahrzeugen zu unterscheiden;
Kenntnisse und Fertigkeiten
- Kenntnis der häufigsten Arten der in der europäischen Binnenschifffahrt eingesetzten Fahrzeuge, einschließlich Verbände, und ihrer jeweiligen Konstruktion, Abmessungen und Tragfähigkeit.
- Fähigkeit, die Merkmale der häufigsten Arten der in der europäischen Binnenschifffahrt verkehrenden Fahrzeuge, einschließlich Verbände, zu erläutern.
2. die Kenntnis der Konstruktion von Fahrzeugen auf Binnenwasserstraßen und ihres Verhaltens im Wasser, insbesondere im Hinblick auf Stabilität und Festigkeit, anzuwenden;
Kenntnisse und Fertigkeiten
- Kenntnis der Auswirkungen der Fahrzeugbewegungen unter verschiedenen Umständen, die durch Längs- und Querspannungen verursacht werden, und verschiedener Ladebedingungen.
- Fähigkeit, das Verhalten des Fahrzeugs bei verschiedenen Beladungsbedingungen im Hinblick auf die Fahrzeugstabilität und -festigkeit zu erläutern.
3. die Kenntnisse über Bauteile des Fahrzeugs anzuwenden und die Bezeichnung und Funktion der Teile zu nennen;
Kenntnisse und Fertigkeiten
- Kenntnis der Bauteile des Fahrzeugs im Hinblick auf die Beförderung verschiedener Arten von Ladung und Fahrgästen, einschließlich der Längs- und Querstruktur und örtlicher Verstärkungen.
- Fähigkeit, die Bauteile des Fahrzeugs zu benennen und ihre Funktionen zu beschreiben.
4. die Kenntnisse über die Wasserdichtigkeit des Fahrzeugs anzuwenden;
Kenntnisse und Fertigkeiten
- Kenntnisse über die Wasserdichtigkeit des Fahrzeugs auf Binnenwasserstraßen.
- Fähigkeit zur Überprüfung der Wasserdichtigkeit.
5. die Kenntnisse über die für den Fahrzeugbetrieb erforderlichen Dokumente anzuwenden.
Kenntnisse und Fertigkeiten
- Kenntnis der vorgeschriebenen Fahrzeugdokumente.
- Fähigkeit, deren Bedeutung im Zusammenhang mit (inter)nationalen Anforderungen und Rechtsvorschriften zu erläutern.
2.2
Der Matrose muss in der Lage sein, die Ausrüstung des Fahrzeugs zu verwenden.
Der Matrose muss in der Lage sein, Befähigungen
1. Anker zu verwenden und Ankerwinden zu bedienen;
Kenntnisse und Fertigkeiten
- Kenntnis der verschiedenen an Bord von Fahrzeugen eingesetzten Anker und Ankerwinden.
- Fähigkeit, die verschiedenen an Bord von Fahrzeugen eingesetzten Anker und Ankerwinden zu erkennen und zu benennen und ihren speziellen Einsatz zu erläutern.
- Fähigkeit, die verschiedenen Anker und Ankerwinden in verschiedenen Situationen und Bedingungen sicher einzusetzen.
2. Deckausrüstung und Hebegeräte zu nutzen;
Kenntnisse und Fertigkeiten
- Kenntnis der auf Deck eines Fahrzeugs verwendeten Ausrüstung wie (Kupplungs-)Winden, Luken, Hebegeräte, Autokrane, Leitungssysteme, Feuerlöschschläuche usw.
- Fähigkeit, die Deckausrüstung und Hebegeräte zu erkennen und zu benennen und ihren speziellen Einsatz zu erläutern.
- Fähigkeit, die Deckausrüstung und Hebegeräte sicher einzusetzen.
3. spezielle Ausrüstung für Fahrgastschiffe zu nutzen.
Kenntnisse und Fertigkeiten
- Kenntnis der speziellen Konstruktionsanforderungen, Ausrüstung und Geräte für Fahrgastschiffe.
- Fähigkeit, die ausschließlich an Bord von Fahrgastschiffen verwendete Ausrüstung zu erkennen und zu benennen und ihren speziellen Einsatz zu erläutern.
- Fähigkeit, die an Bord von Fahrgastschiffen verwendete Ausrüstung sicher einzusetzen.
Stand: 07. Dezember 2021