Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

§ 23

Das Internationale Seeschifffahrtsregister (§ 12 des Flaggenrechtsgesetzes) wird von der Flaggenbehörde als Anhang zum Flaggenregister geführt. Es enthält über die Angaben im Flaggenregister hinaus nur den Vermerk, dass das Schiff im Internationalen Seeschifffahrtsregister eingetragen ist.

Stand: 15. Juli 1990