Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Haftungsbedingungen für das Festmachen von Fahrgastschiffen zum Ein- und Aussteigen von Fahrgästen an nach § 9.02 BinSchStrO zugelassenen Anlegestellen im Zuständigkeitsbereich des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Mittellandkanal/Elbe-Seitenkanal

Datum 11.03.2022

Haftungsbedingungen für das Festmachen von Fahrgastschiffen zum Ein- und Aussteigen von Fahrgästen an nach § 9.02 BinSchStrO zugelassenen Anlegestellen im Zuständigkeitsbereich des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Mittellandkanal/Elbe-Seitenkanal, PDF-Dokument (intern)