Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Grundlegende Sicherheitsausbildung

Damit Ihnen ein Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt die Qualifikation als Decksmann in Ihr Schifferdienstbuch eintragen kann, müssen Sie an einer sogenannten grundlegenden Sicherheitsausbildung teilgenommen haben und eine Bescheinigung hierüber vorlegen. Gleiches gilt, wenn Sie (mit einer anderen Qualifikation, z. B. als Leichtmatrose) eine Tätigkeit an Bord aufnehmen; hiervon ist nur ausgenommen, wer bereits vor dem 18. Januar 2022 an Bord tätig war. Die Inhalte der grundlegenden Sicherheitsausbildung sind in Anlage 7 der BinSchPersV(Interner Link) beschrieben.

Eine Liste der in Deutschland zugelassenen Sicherheitsausbildungen (Interner Link) haben wir für Sie erstellt. Bitte beachten Sie, dass diese Lehrgänge nicht von oder für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) durchgeführt werden. Vielmehr sind die entsprechenden Anbieter selbst für die Abwicklung ihrer Lehrgänge verantwortlich.

Alternativ hierzu kann die grundlegende Sicherheitsausbildung auch durch eine Person erfolgen, die die Eignung als Ausbilder nach den berufsbildungsrechtlichen oder handwerksrechtlichen Vorschriften hat und die zusätzlich die in Abschnitt 2 Nummer 1.6 der Anlage 21 der BinSchPersV geforderte fachliche Qualifikation als Lehrkraft besitzt.

Möchten Sie eine grundlegende Sicherheitsausbildung als Anbieter durchführen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei der GDWS stellen. Die Inhalte des Antrages, die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen sowie das nähere Zulassungsverfahren ist in Anlage 21 der BinSchPersV (Interner Link) geregelt.

Informationen der BG Verkehr: Seminar für Anbieter der grundlegenden Sicherheitsausbildung

Um grundlegende Sicherheitsausbildungen anbieten bzw. als Lehrkraft durchführen zu können, müssen diese Personen besonders geschult sein (vgl. Anlage 21 BinSchPersV (Interner Link)). Die Berufsgenossenschaft Verkehr bietet diese entsprechenden Schulungskurse an. Hierbei handelt es sich um ein dreitägiges Seminar, das derzeit als Online-Seminar stattfindet. Für weitere Informationen oder Anmeldungen wenden Sie sich bitte an kornelia.kramer@bg-verkehr.de.

An folgenden Terminen werden Schulungskurse angeboten:

  • 24. bis 25. April 2023
  • 26. bis 27. Juni 2023
  • 11. bis 12. Juli 2023
  • 16. bis 17. Oktober 2023
  • 05. bis 06. Dezember 2023

Stand: 22. Februar 2023