Grundlegende Sicherheitsausbildung
Damit Ihnen ein Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt die Qualifikation als Decksmann in Ihr Schifferdienstbuch eintragen kann, müssen Sie an einer sogenannten grundlegenden Sicherheitsausbildung teilgenommen haben und eine Bescheinigung hierüber vorlegen. Lediglich wenn Sie schon vor dem 18. Januar 2022 in der Binnenschifffahrt tätig waren oder über ein Befähigungsnachweis nach der Seeleute-Befähigungsverordnung verfügen, benötigen Sie die Sicherheitsausbildung nicht. Die Inhalte der grundlegenden Sicherheitsausbildung sind in Anlage 7 der BinSchPersV (Interner Link) beschrieben.
Eine Liste der in Deutschland zugelassenen Sicherheitsausbildungen (Interner Link) haben wir für Sie erstellt. Bitte beachten Sie, dass diese Lehrgänge nicht von oder für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) durchgeführt werden. Vielmehr sind die entsprechenden Anbieter selbst für die Abwicklung ihrer Lehrgänge verantwortlich.
Bitte beachten Sie, dass Sie die grundlegende Sicherheitsausbildung nicht nur benötigen, um eine Qualifikation für Decksleute zu erhalten. Vielmehr müssen Sie die Ausbildung auch absolvieren, wenn Sie nach dem 18. Januar 2022 erstmalig eine Tätigkeit an Bord eines Binnenschiffes aufnehmen, beispielsweise als Leichtmatrose.
Zulassung als Lehrgang für grundlegende Sicherheitsausbildungen
Möchten Sie eine grundlegende Sicherheitsausbildung als Anbieter durchführen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) stellen. Die Inhalte des Antrages, die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen sowie das nähere Zulassungsverfahren ist in Anlage 21 der BinSchPersV (interner Link) geregelt.
Um grundlegende Sicherheitsausbildungen anbieten bzw. als Lehrkraft durchführen zu können, müssen die künftigen Lehrkräfte besonders geschult sein (vgl. Anlage 21 BinSchPersV). Die BG Verkehr bietet Schulungskurse für Lehrkräfte der grundlegenden Sicherheitsausbildung nach BinSchPersV als Online-Schulung (Externer Link) an.
Für alle Fragen des Zulassungsverfahrens und die Durchführung der Schulungskurse betreffend, wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: binnenschifffahrt@bg-verkehr.de.
Nach einer erfolgten Zulassung kann sowohl die BG Verkehr wie auch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt zur Qualitätssicherung die Durchführung der Lehrgänge bei den Anbietern überprüfen.
Stand: 13. Mai 2024