Abschnitt 1 - Befähigungen für den Schiffsdienst auf Tankschiffen
§ 49 Befähigungsnachweise für den Schiffsdienst auf Öltankschiffen und Chemikalientankschiffen
§ 50 Befähigungsnachweise für den Schiffsdienst auf Flüssiggastankschiffen
Stand: 01. Juni 2014