Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Abschnitt 2 - Nautischer Schiffsdienst auf Fischereifahrzeugen

§ 32 Anforderungen an Seefahrtzeiten

§ 33 Befähigungszeugnisse

§ 34 Voraussetzungen für den Erwerb der Befähigungszeugnisse

Stand: 01. Juni 2014