Abschnitt 2 - Nautischer Schiffsdienst auf Fischereifahrzeugen
§ 32 Anforderungen an Seefahrtzeiten
§ 33 Befähigungszeugnisse
§ 34 Voraussetzungen für den Erwerb der Befähigungszeugnisse
Stand: 01. Juni 2014
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