Abschnitt 4 - Ausländische Zeugnisse und Nachweise
§ 20 Befähigungszeugnisse und Befähigungsnachweise anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 21 Befähigungszeugnisse und Befähigungsnachweise aus Drittstaaten
§ 22 Ausländische Befähigungsnachweise, Qualifikationsnachweise
Stand: 31. Juli 2021