Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Anrechnung von Fahrzeiten aus der Berufsausbildung zum Binnenschiffer/in

Wenn Sie nach dem Abschluss der Berufsausbildung zum Binnenschiffer eine Qualifikation als Matrose/-in, Bootsmann/-frau, Steuermann/-frau in Ihr Schifferdienstbuch eingetragen bekommen möchten, müssen Sie (unter anderem) zusätzlich zum Berufsabschluss noch eine bestimmte Anzahl an Fahrtagen nachweisen. Diesbezüglich beachten Sie bitte unbedingt schon während Ihrer Ausbildung folgende Vorgaben:

Haben Sie die Berufsausbildung nach dem 18. Januar 2022 begonnen, kann Ihnen der Eintrag als Matrose/-in nur mit dem Nachweis von 90 Fahrtagen erteilt werden. Diese Fahrtage müssen zwingend während der Ausbildung (also nicht danach!) erbracht worden sein. Für den Eintrag Bootsmann/-frau sind - zusätzlich zur abgeschlossenen Berufsausbildung - 270 Fahrtage und für den Eintrag Steuermann/-frau 360 Fahrtage erforderlich, ebenfalls jeweils während der Ausbildung.

Wichtig ist, dass jeder einzelne Fahrtag noch in der Ausbildung erbracht worden sein muss. Fahrtage, die nach dem Abschluss der Ausbildung gesammelt worden sind, können für die im vorherigen Abschnitt genannten Fahrtage nicht gezählt werden. Hier können auch keinerlei Berufsschultage angerechnet werden. Denn für Auszubildende, die nach dem 18. Januar 2022 begonnen haben, meint der Begriff des Fahrtages zwingend einen Tag an Bord eines Schiffes.

Für Auszubildende, die ihre Berufsausbildung vor dem 18. Januar 2022 begonnen haben, gibt es etwas großzügigere Übergangsregelungen: Diese Auszubildenden können die Tage in der Berufsschule während ihrer Ausbildung auch als Fahrtage für die Qualifikation Bootsmann/-frau anrechnen lassen. Wichtig: Die Anrechnung von Berufsschultagen ist allein für den/die Bootsmann/-frau möglich. Für die Qualifikation Steuermann/-frau bleibt es bei der zuvor genannten Regelung: Hier müssen alle 360 Fahrtage während der Ausbildung an Bord eines Schiffes abgeleistet sein.

Sollten Sie die zuvor beschriebenen Voraussetzungen für Fahrzeiten über den Weg der Berufsausbildung nicht erfüllen, haben Sie immer die Möglichkeit, die Qualifikationen mit folgenden Fahrzeiten zu erlangen:

  • Matrose/-in: 360 Tage Fahrzeit (als Decksmann/-frau oder Leichtmatrose/-in)

  • Bootsmann/-frau: 180 Tage Fahrzeit als Matrose/-in

  • Steuermann/-frau: 180 Fahrtage als Bootsmann/-frau

Stand: 26. Juli 2023