Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

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Aktueller Newsletter vom Typ "Aktuelles" aus dem Jahr 2019:

Datum:20.12.2019
Betreff:ELWIS Newsletter Aktuelles - Schifffahrtsabgaben auf der Mosel - Ergänzende Informationen (20. Dezember 2019)
Inhalt:Schifffahrtsabgaben auf der Mosel - Ergänzende Informationen (20. Dezember 2019)

Um der Binnenschifffahrt die Umstellung auf die neue Zahlungsmöglichkeit per Kredit- bzw. EC-Karte nach Beendigung des Stundungsverfahrens zu erleichtern, wird befristet bis zum 30. Juni 2020 eine alternative Zahlungsmöglichkeit für die Schifffahrtsabgaben eingerichtet. Alternativ zur Zahlung mit Kredit- oder EC-Karte bzw. Barzahlung kann die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) bis zu dem genannten Zeitpunkt einen nachträglichen Kostenbescheid erstellen. Dies gilt nur für die ehemaligen Teilnehmer des Stundungsverfahrens.

Damit die GDWS den Abgabenschuldner identifizieren kann, muss in diesem Fall ab dem 01. Januar 2020 die jeweilige ehemalige Stundungsnummer bei der LogPay GmbH auf der Abgabenerklärung angegeben werden. Die Angabe der alten Stundungsnummer dient der GDWS ab dem 01. Januar 2020 vorübergehend als Kundennummer. Zahlungsempfänger ist nicht mehr die LogPay GmbH, sondern die GDWS.

Die GDWS informiert die Schifffahrtstreibenden in einem Informationsblatt über dieses Verfahren.
(Link zum Informationsblatt: https://www.elwis.de/DE/Startseite/Informationen-fuer-Schifffahrtstreibende.html)

Um Missverständnissen vorzubeugen wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Stundungsverfahren mit der Firma LogPay GmbH zum 31. Dezember 2019 beendet ist. Letztmalig wird der Monat Dezember 2019 im Stundungsverfahren mit der LogPay GmbH abgerechnet.

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ältere Newsletter vom Typ "Aktuelles" aus dem Jahr 2019:

DatumBetreffInhalt
16.12.2019ELWIS Newsletter Aktuelles - Schifffahrtsabgaben auf der MoselSchifffahrtsabgaben auf der Mosel

Ab dem 01. Januar 2020 können die auf der Mosel anfallenden Schifffahrtsabgaben nicht mehr über das Stundungsverfahren beglichen werden. Der Vertrag mit der LogPay GmbH (ehemals Deutsche Verkehrsbank) wurde beendet. Ab dem 01. Januar 2020 muss die Zahlung gemäß § 1 (2) der Ausführungsbestimmungen zum Moseltarif direkt vor Durchfahrt der ersten Moselschleuse erfolgen. Um den Zahlungsvorgang möglichst einfach zu gestalten, stehen ab diesem Zeitpunkt an den Schleusen Koblenz, Trier und Detzem Kartenzahlungsterminals zur Verwendung mit EC- bzw. Kreditkarten zur Verfügung. Eine Barzahlung bleibt ebenfalls möglich. Bei technischen Schwierigkeiten wird die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) auch nachträglich einen Bescheid erstellen.

Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt informiert die Schifffahrtstreibenden in einem Informationsblatt Kartenzahlung über die Regelungen bezüglich dieses Verfahrens. Gleichzeitig erfolgt eine gesetzlich vorgesehene Information nach der DSGVO.

Link Informationsblatt Kartenzahlung:
https://www.elwis.de/DE/Startseite/Infoblatt-Zahlungsverfahren-Mosel.html

Link Informationen nach der DSGVO:
https://www.elwis.de/DE/Startseite/Infoblatt-DSGVO.html

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13.12.2019ELWIS Newsletter Aktuelles - DownloadbereichDownloadbereich

Um den Service für die Nutzer weiter zu verbessern, wurde in ELWIS ein zentaler Downloadbereich geschaffen, in dem alle in ELWIS verfügbaren Anträge zentral an einer Stelle zur Verfügung gestellt werden.

Link zum zentralen Downloadbereich:
https://www.elwis.de/DE/Service/Downloadbereich/Downloadbereich-node.html

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05.12.2019ELWIS Newsletter Aktuelles - 10-Tages Vorhersage für ausgewählte Rheinpegel10-Tages Vorhersage für ausgewählte Rheinpegel

Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) veröffentlicht über ELWIS 10-Tages Wasserstandsvorhersagen für ausgewählte Rheinpegel. Die 10-Tages-Vorhersagen werden im Unterschied zu den bestehenden und weiterhin über ELWIS verfügbaren 4-Tages-Vorhersagen als wahrscheinlichkeitsbasierte Vorhersage bereitgestellt. Dies bedeutet, dass die prognostizierte Wasserstandsentwicklung mit einem abgestuften Vertrauensbereich versehen ist, um der über den Vorhersagezeitraum zunehmenden Unsicherheiten Rechnung zu tragen. Als beste Schätzung der Wasserstandsentwicklung in den nächsten Tagen wird weiterhin die Nutzung der bestehenden deterministischen 4-Tages-Vorhersage empfohlen: ELWIS-Wasserstände für den Rhein.

Link zur 10-Tages-Wasserstandsvorhersage für ausgewählte Rheinpegel:
https://www.elwis.de/DE/Service/10-Tages-Wasserstandsvorhersage-Rhein/Rheinpegel-node.html

Link zu den ELWIS-Wasserständen für den Rhein:
https://www.elwis.de/DE/dynamisch/gewaesserkunde/wasserstaende/index.php?target=2&gw=RHEIN

Die 10-Tages Vorhersage basiert auf aktuellen Messwerten von rund 50 Pegeln im Rheineinzugsgebiet und den Informationen von über 900 Wetterstationen. Zusätzlich werden zahlreiche meteorologische Vorhersagen aus verschiedenen Quellen berücksichtigt. Auf Grundlage dieser umfangreichen Echtzeitdaten werden von der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) mit hydrologischen, hydraulischen und statistischen Modellen arbeitstäglich die Wasserstandsvorhersagen über die kommenden 10 Tage nebst Eintrittswahrscheinlichkeiten für die abladerelevanten Rheinpegel ermittelt.


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01.10.2019ELWIS Newsletter Aktuelles - Geänderte Sprechzeiten im Bereich Befähigungswesen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) - Standort Münster / Dienststelle DuisburgGeänderte Sprechzeiten im Bereich Befähigungswesen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) - Standort Münster / Dienststelle Duisburg

Für das Dezernat Allgemeine Angelegenheiten der Binnenschifffahrt / Befähigungswesen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) - Standort Münster / Dienstort Duisburg - gelten betreffend der Erneuerung der Tauglichkeit bei Befähigungsnachweisen folgende Geschäftszeiten (siehe beigefügten Link: https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Patente/Hinweis-Duisburg.pdf).

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01.10.2019ELWIS Newsletter Aktuelles - Binnenschifffahrtskostenverordnung geändert - Ab 01. Oktober 2019 zum Teil erheblich steigende Gebühren der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes im Bereich BinnenschifffahrtBinnenschifffahrtskostenverordnung (BinSchKostV) geändert - Ab 01. Oktober 2019 zum Teil erheblich steigende Gebühren der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) im Bereich Binnenschifffahrt

Am 01. Oktober 2019 tritt eine geänderte Binnenschifffahrtskostenverordnung in Kraft. Mit dieser Änderung sind zum Teil erhebliche Kostensteigerungen verbunden, die für alle Verwaltungsleistungen anfallen, die nach dem 01. Oktober 2019 beantragt werden. Betroffen sind z. B. die Ausstellung und die Validierung von Schifferdienstbüchern, die Erteilung von Genehmigungen nach den Verkehrsvorschriften, die Zulassung und Abnahme von Patentprüfungen, die Erteilung von Kleinfahrzeugkennzeichen oder auch im Bereich des Sportbootverkehrs, z. B. der Ausstellung von Bootszeugnissen.

Die neuen Gebührensätze finden Sie in der Anlage (Gebührenverzeichnis) der BinSchKostV.
https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Allgemeine-Informationen/BinSchKostV/Anlage/Anlage-node.html

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11.09.2019ELWIS Newsletter Aktuelles - Neue Software für das Dezernat Technische SchiffssicherheitNeue Software für das Dezernat Technische Schiffssicherheit

Um Ihnen auch künftig den bestmöglichen Service bieten zu können, erneuert das Dezernat Technische Schiffssichrheit seine IT-technische Ausstattung. Vom 20. Dezember 2019 bis 06. Janur 2020 stellen wir unsere Systeme um. In diesem Zeitraum kann es zu Einschränkungen bei der Antragsbearbeitung kommen.

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29.08.2019ELWIS Newsletter Aktuelles - Newsletter „Levensauer Hochbrücke“ (NOK) verfügbar
Ab sofort kann in ELWIS-Abo der Newsletter zur Baumaßnahme „Levensauer Hochbrücke“ (NOK) abonniert werden.

https://www.elwis.de/DE/Service/ELWIS-Abo/ELWIS-Abo-node.html


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20.08.2019ELWIS Newsletter AktuellesIn eigener Sache ...

Derzeit können Informationen in ELWIS leider nicht in der gewohnten Schnelligkeit aktualisiert werden. Wir tun alles, um den Service so schnell wie möglich zu optimieren. Eventuell auftretende Unannehmlichkeiten bitten wir zu entschuldigen und hoffen auf Ihr Verständnis. Wir informieren Sie umgehend, sobald der Service wieder hergestellt ist.


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12.07.2019ELWIS Newsletter Aktuelles - Neue Inland-ENC für die Wasserstraße SaaleNeue Inland-ENC für die Wasserstraße Saale

Es wurden neue IENC-Daten für die Wasserstraße Saale von km 5,0 (Groß Rosenburg) bis km 85,0 (Brachwitz) hinzugefügt und stehen ab sofort im Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice ELWIS zur Verfügung.

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10.05.2019ELWIS Newsletter Aktuelles - Ersatzneubau erste Hochbrücke Levensau am Nord-Ostsee-KanalErsatzneubau erste Hochbrücke Levensau am Nord-Ostsee-Kanal

Die erste Levensauer Hochbrücke ist am Mittwoch, 15. Mai 2019, von ca. 06:00 Uhr bis voraussichtlich spätnachmittags für Radfahrer und Fußgänger gesperrt. In dieser Zeit wird ein Behelfssteg über die Baugrube am Widerlager Süd errichtet. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, den kostenlosen Busersatzverkehr zwischen Suchsdorf (Rungholtplatz) und Neuwittenbek zu nutzen.

Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter
https://www.wsa-kiel.wsv.de/Webs/WSA/WSA-Kiel-Holtenau/DE/3_Investitionen/2_Investitionsprogramm_NOK-Strecke/3_Ersatzneubau_HB-Levensau/ersatzneubau_hb_levensau_node.html.


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12.04.2019ELWIS Newsletter Aktuelles - Löschung des Stundungskontos für SchifffahrtsabgabenLöschung des Stundungskontos für Schifffahrtsabgaben

Seit dem 01. Januar 2019 entfällt die Erhebung der Schifffahrtsabgaben sowie Hafen- und Ufergelder auf den abgabepflichtigen Bundeswasserstraßen des Tarifes für die Schifffahrtsabgaben auf den norddeutschen Bundeswasserstraßen im Binnenbereich und des Tarifes für die Schifffahrtsabgaben auf den süddeutschen Bundeswasserstraßen im Binnenbereich.

Schifffahrtsabgaben werden nur noch auf der Mosel und dem Nord-Ostsee-Kanal erhoben.

Sollten Sie Ihr Stundungskonto löschen wollen, möchten wir hiermit auf die Informationen der LogPay Financial Services GmbH verweisen.

Link zu den Informationen LogPay Financial Services GmbH - deutsch
https://www.elwis.de/DE/Startseite/Loeschung-Stundungskonto.pdf

Link zu den Informationen LogPay Financial Services GmbH - englisch
https://www.elwis.de/DE/Startseite/Closing-Account.pdf

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04.04.2019ELWIS Newsletter Aktuelles - GPS Global-System - mögliche Probleme aufgrund GPS-Week-Roll-Over am 06. April 2019GPS Global-System - mögliche Probleme aufgrund GPS-Week-Roll-Over am 06. April 2019

Das GPS-System hat einen Taktzyklus von 1.024 Wochen. Der zweite Roll-Over dieses wöchentlichen Taktzyklus findet am 06. April 2019 statt.

Benutzer von GPS-Empfängern werden auf mögliche Probleme aufgrund des GPS-Week-Roll-Over hingewiesen, insbesondere Benutzer von Empfängern, die seit mehr als 10 bis 15 Jahren ohne Firmware-Updates eingesetzt werden. Interne Uhren von GPS-Empfängern haben möglicherweise keinen absoluten Referenzwert und geben möglicherweise die falsche Zeit und Position an oder können dauerhaft blockieren. Es wird erwartet, dass neuere GPS-Empfänger ohne Probleme funktionieren.

Benutzer älterer GPS-Empfänger sollten sich an ihren GPS-Hersteller wenden.

Die Schifffahrt wird um Beachtung gebeten.

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03.04.2019ELWIS Newsletter Aktuelles - Fragebogen über die Kommunikationssprache(n) auf der DonauFragebogen über die Kommunikationssprache(n) auf der Donau

Das Sekretariat der Donaukommission hat auf seiner Homepage einen FRAGEBOGEN über die Funksprache/n auf der Donau veröffentlicht. Dieser Fragebogen richtet sich an Besatzungsmitglieder, Reedereien, Häfen, Ausbildungseinrichtungen, Verwaltungen und sonstige Akteure im Funkverkehr der Binnenschifffahrt. Damit die Umfrage zu einem repräsentativen Ergebnis führt, ist es erforderlich, dass möglichst viele Schifffahrtstreibende an der Befragung teilnehmen. Die Beantwortung der Fragen nimmt maximal 5 Minuten in Anspruch.

Link zum Fragebogen:
http://www.danubecommission.org/dc/de/die-donauschifffahrt/fragebogen-ueber-die-kommunikationssprache-n-auf-der-donau/

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15.03.2019ELWIS Newsletter AktuellesSchifffahrtsabgaben

Seit dem 01. Januar 2019 entfällt die Erhebung der Schifffahrtsabgaben sowie Hafen- und Ufergelder auf den abgabepflichtigen Bundeswasserstraßen des Tarifes für die Schifffahrtsabgaben auf den norddeutschen Bundeswasserstraßen im Binnenbereich und des Tarifes für die Schifffahrtsabgaben auf den süddeutschen Bundeswasserstraßen im Binnenbereich.

Schifffahrtsabgaben werden nur noch auf der Mosel und dem Nord-Ostsee-Kanal erhoben. Hier bleibt es bei den bestehenden Verfahren. Es sind weiterhin Abgabenerklärungen an den Annahmestellen (unbar) oder Hebestellen (bar und unbar) an der Mosel abzugeben. Das bestehende Verfahren auf dem Nord-Ostsee-Kanal ist beizubehalten.

Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) informiert die Schifffahrtstreibenden in einem Informationsblatt über die Regelungen bezüglich der Abschaffung der Hafen- und Ufergelder.

Link zum Informationsblatt:
https://www.elwis.de/DE/Startseite/Sachstand-Hafen-und-Ufergeld.pdf

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14.01.2019ELWIS Newsletter Aktuelles - Zulassung marinisierter LKW-Motoren für die BinnenschifffahrtZulassung marinisierter LKW-Motoren

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat bis zur Vorlage eines international abgestimmten Prüfverfahrens ein nationales Prüfverfahren zur Zulassung von marinisierten LKW-Motoren für die Binnenschifffahrt bekannt gemacht.

Die Bekanntmachung des Prüfverfahrens "Verfahren zur Prüfung der Zulässigkeit des Einbaus von marinisierten Motoren (VEMM)" vom 14. Dezember 2018 wurde am 20. Dezember 2018 im Bundesanzeiger (BAnz AT 20.12.2018 B7) veröffentlicht.

Link zum nationalen Prüfverfahren zur Zulassung von marinisierten LKW-Motoren für die Binnenschifffahrt:
https://www.elwis.de/DE/Untersuchung-Eichung/Untersuchung/Pruefverfahren-VEMM.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Link zur Bekanntmachung des Prüfverfahrens:
https://www.elwis.de/DE/Untersuchung-Eichung/Untersuchung/Bekanntmachung-Pruefverfahren.pdf?__blob=publicationFile&v=2

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10.01.2019ELWIS Newsletter AktuellesSchifffahrtsabgaben

Seit dem 01. Januar 2019 entfällt die Erhebung der Schifffahrtsabgaben sowie Hafen- und Ufergelder auf den abgabepflichtigen Bundeswasserstraßen des Tarifes für die Schifffahrtsabgaben auf den norddeutschen Bundeswasserstraßen im Binnenbereich und des Tarifes für die Schifffahrtsabgaben auf den süddeutschen Bundeswasserstraßen im Binnenbereich.

Schifffahrtsabgaben werden nur noch auf der Mosel und dem Nord-Ostsee-Kanal erhoben. Hier bleibt es bei den bestehenden Verfahren. Es sind weiterhin Abgabenerklärungen an den Annahmestellen (unbar) oder Hebestellen (bar und unbar) an der Mosel abzugeben. Das bestehende Verfahren auf dem Nord-Ostsee-Kanal ist beizubehalten.

Link Schifffahrtsabgaben:
https://www.gdws.wsv.bund.de/DE/service/schifffahrtsabgaben/schifffahrtsabgaben-node.html

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