Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Inhalt: Nachrichten für die Binnenschifffahrt

Einzelansicht der Nachricht 2026/1968 /0:
Titel: Nachricht wegen Feuerwerk: teilweise Sperre
Veröffentlicht als: Anordnung
Herausgeber: Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Herausgabedatum: 8. Jul. 2026 10:25 Uhr
Eingabestelle: WSA Rhein
Betreff: Nachricht
Grund: Feuerwerk
Zielgruppe: alle
Betreff gültig von: 1. Aug. 2026 22:30 Uhr
Betreff gültig bis: 1. Aug. 2026 23:00 Uhr
Kommunikationsweg 1:
Meldepflicht Informationspunkt
Kommunikationsweg:  Internet
Nummer oder Adresse:  https://www.elwis.de/DE/dynamisch/Nfb/NfbDetailview/showPdf:1727/2024
Kommunikationsweg 2:
Meldepflicht Informationspunkt
Kommunikationsweg:  Internet
Nummer oder Adresse:  https://www.elwis.de/DE/dynamisch/Nfb/NfbDetailview/showPdf:1968/2026
Wasserstraße Rhein:
Örtlichkeit km von
Koordinaten
km bis
Koordinaten
Einschränkung Zielgruppe Richtung Bereich der Einschränkung gültig von
gültig bis
Intervall
Fahrwasser Rhein 613,1
50° 26.595' N 7° 24.123' E
613,2
50° 26.601' N 7° 24.040' E
teilweise Sperre alle alle Richtungen ganz 1. Aug. 2026 22:30 Uhr
1. Aug. 2026 23:00 Uhr
durchgehend
Zusätzliche Informationen: Fahrzeuge, die eine Bezeichnung gemäß § 3.14 RheinSchPV führen müssen, dürfen für die Zeit des Feuerwerks den Veranstaltungsbereich nicht durchfahren. Sie müssen mindestens 300 m ober- oder unterhalb der Abbrennstelle anhalten.

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