Newslettertyp: Alle Aktuelles Service Schifffahrtsrecht Führerscheininformationen Förderprogramme
NOK-Fußg.Tunnel-Rendsburg |
NOK-Fähren-Oststrecke
NOK-Fähren-Weststrecke |
NOK-Erste-Levensauer-Hochbrücke
NOK-Zulaufsteuerung-Brunsbüttel
NOK-Zulaufsteuerung-Kiel-Holtenau
NOK-Schleuseninformationen |
gewähltes Jahr: 2026 | 2025 | 2024 | 2023 | 2022
Aktueller Newsletter vom Typ "Schifffahrtsrecht" aus dem Jahr 2026:
| Datum: | 01.07.2026 |
| Betreff: | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht - Besondere Gebührenverordnung Wasserstraßen und Schifffahrt (WSBGebV) |
| Inhalt: | Die nachfolgend aufgeführte schifffahrtsrechtliche Vorschrift wurde anlässlich der Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes Teil I Nummer 181 vom 18. Juni 2026 geändert und steht ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderung ist im Klammerzusatz aufgeführt und tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2026 in Kraft. Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Verkehr für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Wasserstraßen und der Schifffahrtsverwaltung (Besondere Gebührenverordnung Wasserstraßen und Schifffahrt - WSBGebV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Allgemeine-Informationen/WSBGebV/WSBGebV-node.html (Anlage Abschnitt 4 WSBGebV) Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
Ältere Newsletter vom Typ "Schifffahrtsrecht" aus dem Jahr 2026:
| Datum | Betreff | Inhalt |
|---|---|---|
| 01.07.2026 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht | Die nachfolgend aufgeführten schifffahrtsrechtlichen Vorschriften wurden anlässlich der Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes Teil I Nummer 184 vom 18. Juni 2026 geändert und stehen ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderungen sind in den Klammerzusätzen aufgeführt und treten mit Wirkung vom 01. Juli 2026 in Kraft. Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe (Flaggenrechtsgesetz – FlRG) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Allgemeine-Informationen/FlRG/FlRG-node.html (§§ 1 bis 4, § 5 gestrichen, §§ 7 und 7a, §§ 8 bis 9a, §§ 10 bis 13 Erster Abschnitt FlRG) (§ 14 Zweiter Abschnitt FlRG) (§ 15 Dritter Abschnitt FlRG) (§§ 16 bis 19 Vierter Abschnitt FlRG - neu) (§ 21, § 22 gestrichen, §§ 22b und § 23 Fünfter Abschnitt FlRG - neu) Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Verkehr für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Wasserstraßen und der Schifffahrtsverwaltung (Besondere Gebührenverordnung Wasserstraßen und Schifffahrt – WSBGebV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Allgemeine-Informationen/WSBGebV/WSBGebV-node.html (§ 1 WSBGebV) (Anlage Abschnitt 4 WSBGebV) Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Seeschifffahrtsrecht/SchSV/SchSV-node.html (Nummer 2 Kapitel 1 Teil 6 Anlage 1a Anlagen SchSV) Schiffsregisterordnung (SchRegO) https://www.elwis.de/DE/Untersuchung-Eichung/ZBBD/SchRegO/SchRegO-node.html (§§ 4 und 8 Erster Abschnitt SchRegO) (§§ 10 und 13 Zweiter Abschnitt SchRegO) (§ 57 Dritter Abschnitt SchRegO) (§ 60 Vierter Abschnitt SchRegO) (§ 93 Siebenter Abschnitt SchRegO) Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung (SchRegDV) https://www.elwis.de/DE/Untersuchung-Eichung/ZBBD/SchRegO/SchRegDV/SchRegDV-node.html (§ 16 Zweiter Abschnitt SchRegDV) (§ 45 Sechster Abschnitt SchRegDV) (§§ 67 bis 69, § 70 gestrichen Achter Abschnitt SchRegDV) (§ 81 Zehnter Abschnitt SchRegDV) (Anlage 7 Anlagen SchRegDV – neu) Flaggenrechtsverordnung (FlRV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Allgemeine-Informationen/FlRV/FlRV-node.html (§ 2, §§ 3 bis 5 gestrichen, §§ 5a bis 5c, §§ 6 bis 11, §§ 12 und 14 gestrichen, §§ 15 bis 18 Zweiter Abschnitt FlRV) (§§ 19 bis 20a Dritter Abschnitt FlRV) (§ 21, §§ 22 gestrichen, §§ 23 bis 25 FlRV) (§ 27 gestrichen, §§ 28 bis 31 Fünfter Abschnitt FlRV) (Anlage FlRV – neu) Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
| 01.07.2026 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht - Verordnung über die Befahrungsabgaben auf dem Nord-Ostsee-Kanal (NOKBefAbgV) | Die nachfolgend aufgeführte schifffahrtsrechtliche Vorschrift wurde anlässlich der Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes Teil I Nummer 194 vom 25. Juni 2026 geändert und steht ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderung ist im Klammerzusatz aufgeführt und tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2026 in Kraft. Verordnung über die Befahrungsabgaben auf dem Nord-Ostsee-Kanal (NOKBefAbgV) https://www.elwis.de/DE/Seeschifffahrt/Nord-Ostsee-Kanal/NOKBefAbgV/NOKBefAbgV-node.html (§ 8 NOKBefAbgV) Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
| 30.04.2026 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht - Entgelt der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung für Liegen, Umschlag und Lagerung in bundeseigenen Häfen im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung | Die nachfolgend aufgeführte schifffahrtsrechtliche Vorschrift wurde geändert und steht ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderung ist im Klammerzusatz aufgeführt. Entgelt der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung für Liegen, Umschlag und Lagerung in bundeseigenen Häfen im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Seeschifffahrtsrecht/Entgeltbedingungen/Entgeltbedingungen-node.html (Anlage 2 Entgeltbedingungen) Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
| 15.01.2026 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht - Lotsenordnung für den Rhein zwischen Basel und Mannheim/Ludwigshafen (RheinLotsO) | Die nachfolgend aufgeführte schifffahrtsrechtliche Vorschrift steht ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Lotsenordnung für den Rhein zwischen Basel und Mannheim/Ludwigshafen (RheinLotsO) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Sonstige-Verkehrsvorschriften/RheinLotsO/RheinLotsO-node.html Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
| 06.01.2026 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht | Die nachfolgend aufgeführten schifffahrtsrechtlichen Vorschriften wurden anlässlich des Bundesgesetzblattes Teil II Nummer 216 vom 12. August 2025 geändert und stehen ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderungen sind in den Klammersätzen aufgeführt und treten mit Wirkung vom 01. Januar 2026 in Kraft. Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/RheinSchPV/RheinSchPV-node.html (§ 1.01 Kapitel 1 Erster Teil RheinSchPV) Rheinschiffspersonalverordnung (RheinSchPersV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/RheinSchPersV/RheinSchPersV-node.html (§ 1.02 Kapitel 1 Teil I RheinSchPersV) Moselschifffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/MoselSchPV/MoselSchPV-node.html (§§ 1.01, 1.02 und 1.08 Kapitel 1 Erster Teil MoselSchPV) (§ 2.04 Kapitel 2 Erster Teil MoselSchPV) (§ 4.06 Kapitel 4 Erster Teil MoselSchPV) (§§ 6.21 und 6.32 Kapitel 6 Erster Teil MoselSchPV) (§ 7.08 Kapitel 7 Erster Teil MoselSchPV) (§ 10.01 Kapitel 10 Erster Teil MoselSchPV) (§ 11.06 Kapitel 11 Zweiter Teil MoselSchPV) (Anlage 13 MoselSchPV) Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
| 06.01.2026 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht | Die nachfolgend aufgeführten schifffahrtsrechtlichen Vorschriften wurden anlässlich des Bundesgesetzblattes Teil I Nummer 381 vom 17. Dezember 2025 geändert und stehen ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderungen sind in den Klammersätzen aufgeführt und treten mit Wirkung vom 31. Dezember 2025 in Kraft. Verordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt (Binnenschiffsuntersuchungsordnung – BinSchUO) https://www.elwis.de/DE/Untersuchung-Eichung/Untersuchung/BinSchUO/BinSchUO-node.html (§ 2 Kapitel 1 BinSchUO) (§ 23 Kapitel 2 BinSchUO) (§ 32 Kapitel 5 BinSchUO) (§ 35 Kapitel 6 BinSchUO) Verordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt (Binnenschiffspersonalverordnung – BinSchPersV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/BinSchPersV/BinSchPersV-node.html (§§ 11, 12, 15 und 15a (neu) Kapitel 1 Teil 2 BinSchPersV) (§ 39 Abschnitt 3 Kapitel 2 Teil 2 BinSchPersV) (§§ 96, 98 und 99 Teil 3 BinSchPersV (§ 122 Teil 6 BinSchPersV) (§§ 124, 126 und 137 bis 142 Teil 7 BinSchPersV) Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Verkehr für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Wasserstraßen und der Schifffahrtsverwaltung (Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung – WS-BGebV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Allgemeine-Informationen/WS-BGebV/BMDV-WS-BGebV-node.html (§ 1 WS-BGebV) (Abschnitt 7Tabellenabschnitt 1 Anlage WS-BGebV) Verordnung zur Einführung der Rheinschiffspersonalverordnung (RheinSchPersEV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/RheinSchPersV/RheinSchPersEV/RheinSchPersEV-node.html (§ 7 RheinSchPersEV) Rheinschiffspersonalverordnung (RheinSchPersV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/RheinSchPersV/RheinSchPersV-node.html (§ 1.02 Kapitel 1 Teil I RheinSchPersV) Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
| 06.01.2026 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht - Verordnung über die Tarifordnung für die Seelotsreviere (Lotstarifverordnung - LTV) | Die nachfolgend aufgeführte schifffahrtsrechtliche Vorschrift wurde anlässlich der Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes Teil I Nummer 328 vom 19. Dezember 2025 geändert und steht ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderungen sind in den Klammerzusätzen aufgeführt und treten mit Wirkung vom 01. Januar 2026 in Kraft. Verordnung über die Tarifordnung für die Seelotsreviere (Lotstarifverordnung - LTV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Seeschifffahrtsrecht/Seelotswesen/LTV/LTV-node.html (Anlage 1 Abschnitt A LTV) (Anlage 1 Abschnitt B Teil I, Teil II, Teil III LTV) (Anlage 2 Abschnitt A LTV) (Anlage 2 Abschnitt B Teil I, Teil II, Teil III, Teil IV LTV) Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
| 02.01.2026 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht - Verordnung über die Verwaltung und Ordnung der Seelotsreviere Weser I und Weser II/Jade (Weser/Jade-Lotsverordnung – Weser/Jade-LV) | Die nachfolgend aufgeführte schifffahrtsrechtliche Vorschrift wurde anlässlich des Bundesgesetzblattes Teil I Nummer 296 vom 03. Dezember 2025 sowie des Bundesgesetzblattes Teil I Nummer 380 vom 29. Dezember 2025 geändert und steht ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderungen sind in den Klammersätzen aufgeführt und treten mit Wirkung vom 01. Januar 2026 in Kraft. Verordnung über die Verwaltung und Ordnung der Seelotsreviere Weser I und Weser II/Jade (Weser/Jade-Lotsverordnung – Weser/Jade-LV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Seeschifffahrtsrecht/Seelotswesen/Revierlotsverordnungen/Weser-Jade-LV/Weser-Jade-LV-node.html (§§ 1 bis 10 und §§ 13 bis 16 Weser/Jade-LV) (Anlage 1 Weser/Jade-LV) Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
| 02.01.2026 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht - Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt | Die nachfolgend aufgeführte schifffahrtsrechtliche Vorschrift wurde anlässlich des Bundesgesetzblattes Teil II Nummer 239 vom 19. September 2025 geändert und steht ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderungen sind in den Klammersätzen aufgeführt und treten mit Wirkung vom 01. Januar 2026 in Kraft. Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (Straßburger Abfallübereinkommen – CDNI) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Abfalluebereinkommen/CDNI/CDNI-node.html (Artikel 3.03 Kapitel III Teil A Anlage 2 CDNI) Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
| 02.01.2026 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht | Die nachfolgend aufgeführten schifffahrtsrechtlichen Vorschriften wurden anlässlich des Bundesgesetzblattes Teil I Nummer 147 vom 19. Juni 2025 geändert und stehen ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderungen sind in den Klammersätzen aufgeführt und treten mit Wirkung vom 01. Januar 2026 in Kraft. Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB) https://www.elwis.de/DE/Untersuchung-Eichung/Befoerderung-gefaehrlicher-Gueter/GGVSEB/GGVSEB-node.html (§§ 12 und 13a GGVSEB) Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutkostenverordnung – GGKostV) https://www.elwis.de/DE/Untersuchung-Eichung/Befoerderung-gefaehrlicher-Gueter/GGKostV/GGKostV-node.html (§ 1 GGKostV) Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |

