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Aktueller Newsletter vom Typ "Schifffahrtsrecht" aus dem Jahr 2025:
Datum: | 02.04.2025 |
Betreff: | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht |
Inhalt: | Die nachfolgend aufgeführten schifffahrtsrechtlichen Vorschriften wurden anlässlich des Bundesgesetzblattes Teil I Nummer 100 vom 01. April 2025 geändert und stehen ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderungen sind in den Klammersätzen aufgeführt und treten mit Wirkung vom 02. April 2025 in Kraft. Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Wasserstraßen und der Schifffahrtsverwaltung (BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung – BMDV-WS-BesGebV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Allgemeine-Informationen/BMDV-WS-BesGebV/BMDV-WS-BGebV-node.html (§ 1 BMDV-WS-BesGebV) (Abschnitte 1, 3 und Abschnitt 4 Anlage BMDV-WS-BesGebV) (Abschnitt 5 I. C Anlage BMDV-WS-BesGebV) (Abschnitt 5 II. B, D und E Anlage BMDV-WS-BesGebV) (Abschnitt 5 III. B Anlage BMDV-WS-BesGebV) (Abschnitt 7 und Abschnitt 7 Tabellenabschnitt 2 Anlage BMDV-WS-BesGebV) Verordnung über die Inbetriebnahme von Sportbooten und Wassermotorrädern sowie deren Vermietung und gewerbsmäßige Nutzung im Küstenbereich (See-Sportbootverordnung – SeeSpbootV) https://www.elwis.de/DE/Sportschifffahrt/Seebereich/SeeSpbootV/SeeSpbootV-node.html (§ 15 Abschnitt IV SeeSpbootV) (§ 16 Abschnitt V SeeSpbootV) (Anlage 4 Anlagen SeeSpbootV) Verordnung über die Befähigung der Seeleute in der Seeschifffahrt (Seeleute-Befähigungsverordnung – See-BV) https://www.elwis.de/DE/Binnenschifffahrt/Befaehigungsnachweise/Besatzung/Quereinstieg-Seeschifffahrt/See-BV/See-BV-node.html (§ 39 See-BV) Verordnung über die Sicherung der Seefahrt (SeeFSichV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Seeschifffahrtsrecht/SeeFSichV/SeeFSichV-node.html (§ 7b SeeFSichV) Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Seeschifffahrtsrecht/SchSV/SchSV-node.html (§ 3 SchSV) Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
Ältere Newsletter vom Typ "Schifffahrtsrecht" aus dem Jahr 2025:
Datum | Betreff | Inhalt |
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24.03.2025 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht - ADN-E-Learning-Modul | ADN-E-Learning-Modul Das ADN-E-Learning-Modul unter https://www.elwis.de/DE/dynamisch/ADN/ steht ab sofort wieder vollumfänglich über den Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice ELWIS zur Verfügung. Der Service zur Vorbereitung auf die ADN-Sachkundigenprüfung kann somit wieder über ELWIS genutzt werden. Ihr ELWIS-Team Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
05.03.2025 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht – Gesetz, betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrtsgesetz – BinSchG) | Die nachfolgend aufgeführte schifffahrtsrechtliche Vorschrift wurde anlässlich des Bundesgesetzblattes Teil I Nummer 388 vom 05. Dezember 2024 geändert und steht ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderungen sind in den Klammersätzen aufgeführt und treten mit Wirkung vom 01. März 2025 in Kraft. Gesetz, betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse in der Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrtsgesetz – BinSchG) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Allgemeine-Informationen/BinSchG/BinSchG-node.html (§§ 5e, 5h, 5i und 5k BinSchG) Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
06.02.2025 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht | Die nachfolgend aufgeführten schifffahrtsrechtlichen Vorschriften wurden anlässlich des Bundesgesetzblattes Teil I Nummer 28 vom 05. Februar 2025 geändert und stehen ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderungen treten mit Wirkung vom 06. Februar 2025 in Kraft. Die Änderungen sind in den Klammerzusätzen aufgeführt. Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Seeschifffahrtsrecht/SchSV/SchSV-node.html (Regel 3 Kapitel 11 Teil 3 Anlage 1a SchSV) Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Wasserstraßen und der Schifffahrtsverwaltung (BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung – BMDV-WS-BesGebV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Allgemeine-Informationen/BMDV-WS-BesGebV/BMDV-WS-BGebV-node.html (Abschnitt 5 Anlage BMDV-WS-BesGebV) Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo |
09.01.2025 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht – Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt | Die nachfolgend aufgeführte schifffahrtsrechtliche Vorschrift wurde anlässlich des Bundesgesetzblattes Teil II Nummer 507 geändert und steht ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderungen sind in den Klammersätzen aufgeführt und treten mit Wirkung der unten angegebenen Angaben in Kraft. Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Abfalluebereinkommen/CDNI/CDNI-node.html (Artikel 3.01, 3.03 und 3.04 Anlage 2 Teil A CDNI) Diese Änderungen treten mit Wirkung vom 01. August 2023 in Kraft. (Teil B Anlage 2 CDNI) (Anhang IV Muster Entladebescheinigung Tankschifffahrt CDNI) Diese Änderungen treten mit Wirkung vom 01. Oktober 2024 in Kraft. (Artikel 9.01 und 9.03 Anlage 2 Teil C CDNI) Diese Änderungen treten mit Wirkung vom 01. Januar 2025 in Kraft. Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo |
06.01.2025 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht - Verordnung über die Tarifordnung für die Seelotsreviere (Lotstarifverordnung - LTV) | Die nachfolgend aufgeführte schifffahrtsrechtliche Vorschrift wurde anlässlich der Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes Teil I Nummer 430 geändert und steht ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderungen treten mit Wirkung vom 01. Januar 2025 in Kraft. Die Änderungen sind in den Klammerzusätzen aufgeführt. Verordnung über die Tarifordnung für die Seelotsreviere (Lotstarifverordnung - LTV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Seeschifffahrtsrecht/Seelotswesen/LTV/LTV-node.html (Anlage 1 Abschnitt B Teil I, Teil II, Teil III LTV) (Anlage 2 Abschnitt B Teil I, Teil II, Teil III, Teil IV LTV) |
02.01.2025 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht | Die nachfolgend aufgeführten schifffahrtsrechtlichen Vorschriften wurden anlässlich der Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes Teil I Nummer 411 geändert und stehen ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderungen treten mit Wirkung vom 01. Januar 2025 in Kraft. Die Änderungen sind in den Klammerzusätzen aufgeführt. Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgut-Ausnahmeverordnung – GGAV) https://www.elwis.de/DE/Untersuchung-Eichung/Befoerderung-gefaehrlicher-Gueter/GGAV/GGAV-node.html (Ausnahme 33 GGAV) Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Wasserstraßen und der Schifffahrtsverwaltung (BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung – BMDV-WS-BesGebV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Allgemeine-Informationen/BMDV-WS-BesGebV/BMDV-WS-BGebV-node.html (§ 1 BMDV-WS-BesGebV) (Abschnitt 3 Anlage BMDV-WS-BesGebV) Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
02.01.2025 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht | Die nachfolgend aufgeführten schifffahrtsrechtlichen Vorschriften wurden anlässlich der Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes Teil II Nummer 508 geändert und stehen ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderungen treten mit Wirkung vom 01. Januar 2025 in Kraft. Die Änderungen sind in den Klammerzusätzen aufgeführt. Rheinschiffspersonalverordnung (RheinSchPersV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/RheinSchPersV/RheinSchPersV-node.html (§§ 16.02, 16.03, 16.04 und 16.10 Teil 2 RheinSchPersV) (Anlage 1 RheinSchPersV) Verordnung zur Einführung der Rheinschiffspersonalverordnung (RheinSchPersEV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/RheinSchPersV/RheinSchPersEV/RheinSchPersEV-node.html (§ 3 RheinSchPersEV) Verordnung zur Einführung der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPEV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/RheinSchPV/RheinSchPEV/RheinSchPEV-node.html (Artikel 3 RheinSchPEV) Verordnung zur Einführung der Moselschifffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPEV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/MoselSchPV/MoselSchPEV/MoselSchPEV-node.html (Artikel 3 MoselSchPEV) |
02.01.2025 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht - Entgelt der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung für Liegen, Umschlag und Lagerung in bundeseigenen Häfen im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung | Die nachfolgend aufgeführte schifffahrtsrechtliche Vorschrift wurde geändert und steht ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderung ist im Klammerzusatz aufgeführt. Entgelt der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung für Liegen, Umschlag und Lagerung in bundeseigenen Häfen im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Seeschifffahrtsrecht/Entgeltbedingungen/Entgeltbedingungen-node.html (Anlage 2 Entgeltbedingungen) Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo |