Newslettertyp: Alle Aktuelles Service Schifffahrtsrecht Führerscheininformationen Förderprogramme
NOK-Fußg.Tunnel-Rendsburg NOK-Fähren-Oststrecke NOK-Straßentunnel-Rendsburg NOK-Fähren-Weststrecke NOK-Erste-Levensauer-Hochbrücke NOK-Schleuseninformationen
gewähltes Jahr: 2025 | 2024 | 2023 | 2022 | 2021
Aktueller Newsletter vom Typ "Förderprogramme" aus dem Jahr 2023:
Datum: | 11.12.2023 |
Betreff: | ELWIS Newsletter Förderprogramme - Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs |
Inhalt: | Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs Folgendes PDF-Dokument: Hinweise für die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde aktualisiert und steht ab sofort im Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice ELWIS unter Service > Förderprogramme > Förderung Kombinierter Verkehr > (https://www.elwis.de/DE/Service/Foerderprogramme/Foerderung-Kombinierter-Verkehr/Foerderung-Kombinierter-Verkehr-node.html) zur Verfügung. Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
Ältere Newsletter vom Typ "Förderprogramme" aus dem Jahr 2023:
Datum | Betreff | Inhalt |
---|---|---|
29.11.2023 | ELWIS Newsletter Förderprogramme - Förderprogramm zur nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen | Am 28. November 2023 wurden im Bundesanzeiger die neuen, ab 01. Januar 2024 geltenden, Förderrichtlinien zur nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen zur Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Wasserstraße sowie zur Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen veröffentlicht. Zu beiden Förderrichtlinien werden neue Antragsvordrucke nebst Anlagen in Kürze auf dieser Plattform veröffentlicht. Eine Antragstellung nach den neuen Richtlinien ist erst nach Veröffentlichung der neuen Antragsvordrucke möglich. Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
16.11.2023 | ELWIS Newsletter Förderprogramme - Anschubfinanzierung von regelmäßigen Großraum- und Schwerguttransporten auf Bundeswasserstraßen | Der Antrag auf Förderung nach der Richtlinie über die Anschubfinanzierung von regelmäßigen Großraum- und Schwertransporten auf Bundeswasserstraßen wurde aktualisiert und steht ab sofort unter ELWIS > Service > Förderprogramme > Anschubfinanzierung regelmäßiger Großraum- und Schwertransporten (https://www.elwis.de/DE/Service/Foerderprogramme/Grossraum-und-Schwertransporte/Grossraum-und-Schwertransporte-node.html) zur Verfügung. Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
03.11.2023 | ELWIS Newsletter Förderprogramme - Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen | Bitte beachten Sie die Neuregelung durch Erlass des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) vom 30. Oktober 2023 betreffend die Förderung der Maßnahmen nach Nummer 3.1.3 der Richtlinie (b) Maßnahmen am Vorschiff. Der Erlass vom 14. Juli 2023 wird hiermit aufgehoben. Maßnahmen am Vorschiff sind zunächst nur solche, die den vorderen sich meist verjüngenden Teil des Schiffs betreffen. Das Vorschiff endet am vorderen Laderaumbegrenzungsschott. Nur die Ausgaben, die die Umrüstung des Vorschiffs betreffen, sind förderfähig. Wenn jedoch, wie z. B. mit dem Zweck der Verstärkung des Laderaums, neben dem Vorschiff das Mittelschiff in die Maßnahme mit einbezogen wird und erst durch die Gesamtmaßnahme das Förderkriterium von wenigstens 15 cm Tiefgangreduzierung erfüllt wird, ist dies für die Frage der Förderfähigkeit der Maßnahme nach Nummer 3.1.3 der Förderrichtlinie ausreichend. Die Ausgaben für die Umrüstung des Mittelschiffs (Laderaum) sind nicht förderfähig. Da für die Umrüstung des Vorschiffs ebenso wie beim Ersatz des Hinterschiffs in einem nicht unerheblichen Umfang auch Arbeiten und Bauteile erforderlich sind, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Optimierung für Niedrigwasser stehen, muss sich dies auch bei den Maßnahmen am Vorschiff in einer reduzierten Förderquote wiederspiegeln. Vor diesem Hintergrund wird die Förderung des Ersatzes des Vorschiffs durch ein neu gebautes wie folgt festgelegt: Die Förderung „Ersatz des Vorschiffs durch ein neu gebautes“ gemäß Nummer 3.1.3 Buchstabe b, 1. Spiegelstrich erfolgt mit einer um 10 % auf 70 % reduzierten Förderquote für alle förderfähigen Ausgaben mit Ausnahme der Ausgaben für den Ausbau einer Wohnung. Die Ausgaben für den Ausbau einer Wohnung auf dem Vorschiff sind nur dann von der Förderung erfasst, wenn diese Wohnung auch schon zuvor Bestandteil des zu ersetzenden Vorschiffs war. Dies gilt auch für andere Ausstattungsgegenstände (z. B. Ankerpfähle). Die Förderung der zuwendungsfähigen Ausgaben beim Ausbau der Wohnung erfolgt mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 3.500 Euro pro Quadratmeter. Von diesem Pauschalbetrag sind 70 % förderfähig. Diese Regelung tritt mit Veröffentlichung im Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS) am 03. November 2023 in Kraft, d. h. ab sofort und gilt auch für alle noch nicht beschiedenen Förderanträge. Weitere Informationen dazu finden Sie in der nachfolgenden Zusammenstellung "Häufig gestellte Fragen" (https://www.elwis.de/DE/Service/Foerderprogramme/Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen/FAQ-Zuwendung-Vorhaben.html) rund um Zuwendungen für Vorhaben zur nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen. Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
18.10.2023 | ELWIS Newsletter Förderprogramme - Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen | Der Fünfte Aufruf zur Antragseinreichung vom 17. Oktober 2023 gemäß der Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 24. Juni 2021 ist auf ELWIS veröffentlicht. Mit diesem Aufruf werden bis zu 3 Millionen Euro Fördermittel für Maßnahmen zur Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen bereitgestellt. Anträge zur Förderung der Modernisierung von Binnenschiffen nach Abschnitt 3.2.5 der Förderrichtlinie sind innerhalb des Zeitraums vom 20. Oktober 2023 bis zum 01. Dezember 2023 einzureichen. Dazu sind zwingend die aktuellen Antragsvordrucke zu verwenden, die Ihnen im Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice ELWIS unter Service > Förderprogramme > Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen (https://www.elwis.de/DE/Service/Foerderprogramme/Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen/Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen-node.html) zur Verfügung stehen. Weite Informationen, insbesondere zum Verfahren und zu den mit dem Antrag zwingend einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem auf ELWIS veröffentlichten Förderaufruf. Bei förderrechtlichen Fragen können Sie sich an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) (dez-s13@wsv.bund.de) wenden. Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
31.08.2023 | ELWIS Newsletter Förderprogramme - Anschubfinanzierung von regelmäßigen Großraum- und Schwerguttransporten auf Bundeswasserstraßen | Anschubfinanzierung von regelmäßigen Großraum- und Schwerguttransporten auf Bundeswasserstraßen Mit der neuen Richtlinie über die Anschubfinanzierung von regelmäßigen Großraum- und Schwerguttransporten auf Bundeswasserstraßen (RL GST) können regelmäßige GST-Linienverkehre mit Binnenschiffen, die mindestens ein- bis zweimal pro Monat und Relation verkehren, für jeden durchgeführten Transport pauschal entsprechend der zurückgelegten Strecke und der Tragfähigkeit des eingesetzten Binnenschiffs gefördert werden. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt, d. h. Unternehmen können unter Beachtung der sonstigen Zuwendungsvoraussetzungen innerhalb von drei Steuerjah-ren bis 200.000 Euro Anschubfinanzierung für GST-Liniendienste erhalten. Der Bund stellt in den Jahren 2023 und 2024 Haushaltsmittel in Höhe von jeweils zwei Millionen Euro für die Förderung bereit. Förderanträge können bis zum 30. Juni 2024 gestellt werden. Ergänzende Informationen finden Sie unter ELWIS > Service > Förderprogramme > Anschubfinanzierung regelmäßiger Großraum- und Schwertransporten (https://www.elwis.de/DE/Service/Foerderprogramme/Grossraum-und-Schwertransporte/Grossraum-und-Schwertransporte-node.html). Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
27.07.2023 | ELWIS Newsletter Förderprogramme - Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen | Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen vom 24. Juni 2021, gültig ab 01. Juli 2021 Maßnahmen zur Optimierung für Niedrigwasser: Ersatz des Vorschiffs durch ein neu gebautes und Sicherheitszuschlag beim Nachweis der Tiefgangoptimierung Bitte beachten Sie den neuen Erlass (https://www.elwis.de/DE/Service/Foerderprogramme/Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen/Erlass-Foerderung-Vorderschiffaustausch.pdf) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) vom 14. Juli 2023 betreffend die Förderung der Maßnahmen nach Nummer 3.1.3 der Richtlinie (b) Maßnahmen am Vorschiff. Folgendes ist ab sofort zu beachten: Maßnahmen am Vorschiff sind zunächst nur solche, die den vorderen sich meist verjüngenden Teil des Schiffs betreffen. Nicht erfasst sind Maßnahmen am Mittelschiff und damit solche am Laderaum. Ebenfalls nicht vom Förderziel erfasst sind solche Maßnahmen am Güterschiff, die nur mittelbar zu einem geringeren Tiefgang des Schiffs führen wie etwa die Verlagerung von Last oder Verbreiterung des Laderaums. Die Förderquote für eine Förderung des "Ersatzes eines alten Vorschiffs durch ein neu gebautes" wird von 80 % auf 70 % reduziert. Die Förderung der zuwendungsfähigen Ausgaben beim Ausbau der Wohnung erfolgt mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 3.500 Euro pro Quadratmeter. Von diesem Pauschalbetrag sind 70 % förderfähig. Diese Ausgaben sind nur dann erfasst, wenn die Wohnung auch schon zuvor Bestandteil des zu ersetzenden Vorschiffs war. Um dem Risiko von Abweichungen bei der Abnahme der Schiffsuntersuchungskommission zu begegnen, wird festgelegt, im Rahmen des Nachweises einen Sicherheitszuschlag in Höhe von 3 cm auf den durch das Gutachten berechneten Wert zu fordern, mit dem zusammen die 15 cm weniger Tiefgang nachzuweisen sind. Diese Regelung tritt mit Veröffentlichung im Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS) am 28. Juli 2023 in Kraft, d. h. ab sofort und gilt auch für alle noch nicht beschiedenen Förderanträge. Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
15.05.2023 | ELWIS Newsletter Förderprogramme - Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs | Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs Folgende PDF-Dokumente: Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs vom 23. November 2022 Handout zur Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs Besondere Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen (BNBest-Abruf), gültig ab 09. September 2022 Erklärung des Antragstellers zu subventionserheblichen Tatsachen und Kenntnisnahme der Informationen zur Datenverarbeitung Erklärung des Antragstellers zu Insolvenzverfahren und Vermögensauskunft, Rückforderungsanordnungen, Unternehmen in Schwierigkeiten, Vorhabenbeginn, Diskriminierungsfreiheit und anderen Förderungen Erklärung des Antragstellers zum Finanzierungsplan und zur Gesamtfinanzierung Vordruck Stammdatenblatt Teil I und Teil II Bürgschaftsmuster Bank Bürgschaftsmuster Dritte Erklärung des Antragstellers zur sinngemäßen Anwendung der Korruptionspräventionsrichtlinie Hinweise für die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Informationen zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 und 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung wurden aktualisiert und stehen ab sofort im Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice ELWIS unter Service > Förderprogramme > Förderung Kombinierter Verkehr > (https://www.elwis.de/DE/Service/Foerderprogramme/Foerderung-Kombinierter-Verkehr/Foerderung-Kombinierter-Verkehr-node.html) zur Verfügung. Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
03.05.2023 | ELWIS Newsletter Förderprogramme - Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen | Die Informationen "Häufig gestellte Fragen" rund um Vorhaben zur nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen wurden aktualisiert und stehen ab sofort im Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice ELWIS unter Service > Förderprogramme > Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen > (https://www.elwis.de/DE/Service/Foerderprogramme/Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen/Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen-node.html) zur Verfügung. Neu hinzugekommen sind vier Vordrucke „Eigenerklärungen des Herstellers und des Antragstellers“ zum Fördervorhaben „Maßnahmen zur Digitalisierung und Automatisierung“ (Nummer 3.1.1 der Richtlinie). Die Hersteller können anhand einer Eigenerklärung die ordnungsgemäße Beschaffenheit und die Funktionsfähigkeit der Systeme bestätigen, zudem soll vom Hersteller in der Eigenerklärung angegeben werden, welche Fachfirma für den Einbau im konkreten Fall als geeignet angesehen wird. Der Antrag „Maßnahmen der Digitalisierung und Automatisierung“ (Nummer 3.1.1 der Richtlinie) wurde ergänzt und steht aktualisiert zum Download zur Verfügung. Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
17.02.2023 | ELWIS Newsletter Förderprogramme - Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen | Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen Der Vierte Aufruf zur Antragseinreichung vom 17. Februar 2023 gemäß der Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 24. Juni 2021 ist auf ELWIS veröffentlicht. Mit diesem Aufruf werden bis zu 30 Millionen Euro Fördermittel für Maßnahmen zur Reduzierung der Luftschadstoffemissionen bereitgestellt. Anträge zur Förderung der Modernisierung von Binnenschiffen nach Abschnitt 3.2 der Förderrichtlinie sind innerhalb des Zeitraums vom 20. Februar 2023 bis zum 14. April 2023 einzureichen. Dazu sind zwingend die aktuellen Antragsvordrucke zu verwenden, die Ihnen im Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice ELWIS unter Service > Förderprogramme > Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen (https://www.elwis.de/DE/Service/Foerderprogramme/Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen/Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen-node.html) zur Verfügung stehen. Weite Informationen, insbesondere zum Verfahren und zu den mit dem Antrag zwingend einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem auf ELWIS veröffentlichten Förderaufruf. Bei förderrechtlichen Fragen können Sie sich an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) (dez-s13@wsv.bund.de) wenden. Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
07.02.2023 | ELWIS Newsletter Förderprogramme - Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen | Aufgrund eines neuen Erlasses des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom 06. Februar 2023 wurde die Zuwendung pro Vorhaben auf einen Höchstbetrag von 4,5 Mio. Euro begrenzt. Diese Regelung tritt mit Veröffentlichung auf ELWIS am 07. Februar 2023 in Kraft und gilt auch für alle noch nicht beschiedenen Förderanträge. Weitere Informationen finden Sie ab sofort im Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice ELWIS unter Service > Förderprogramme > Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen (https://www.elwis.de/DE/Service/Foerderprogramme/Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen/Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen-node.html). Ebenfalls wurden die Wichtigen Fragen rund um die Zuwendungen für Vorhaben zur nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen mit Stand 06. Februar 2023 unter Service > Förderprogramme > Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen aktualisiert (https://www.elwis.de/DE/Service/Foerderprogramme/Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen/FAQ-Zuwendung-Vorhaben.html). Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
27.01.2023 | ELWIS Newsletter Förderprogramme - Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen | Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen Die Vordrucke zur Beantragung von Zuwendungen nach den Nummern 3.2.1 bis 3.2.6 befinden sich derzeit in Überarbeitung und werden spätestens mit Bekanntgabe des nächsten Förderaufrufs rechtzeitig in überarbeiteter Form wieder in ELWIS unter Service > Förderprogramme > Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen zur Verfügung stehen. Wir weisen in diesem Zusammenhang jetzt schon einmal darauf hin, dass für Anträge innerhalb des Förderaufrufs die dann überarbeiteten Anträge zu verwenden sind. Eine Förderung der Maßnahmen nach den Nummern 3.2.1 bis 3.2.4 der Förderrichtlinie außerhalb des Förderaufrufs ist unter Berücksichtigung der zusätzlichen Voraussetzungen der Nummer 6.5 der Förderrichtlinie (das im Binnenschiff eingebaute Antriebssystem ist nicht mehr betriebsbereit und die Ersatzinvestition betrieblich notwendig) selbstverständlich weiterhin möglich. In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) (dez-s13@wsv.bund.de) und fordern den entsprechenden Vordruck bei uns an. Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
06.01.2023 | ELWIS Newsletter Förderprogramme - Förderung der Aus- und Weiterbildung in der deutschen Binnenschifffahrt | Die Zusammenstellung "Häufig gestellte Fragen" zur Ausbildungsförderung wurde aktualisiert und steht ab sofort im Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice ELWIS unter Service > Förderprogramme > Aus- und Weiterbildungsförderung > (https://www.elwis.de/DE/Service/Foerderprogramme/Aus-und-Weiterbildungsfoerderung/FAQ.html) zur Verfügung. Ebenfalls wurden die Informationen zu Weiterbildungsangeboten in der Binnenschifffahrt unter Service > Förderprogramme > Aus- und Weiterbildungsförderung > Weiterbildungsangebote aktualisiert (https://www.elwis.de/DE/Service/Foerderprogramme/Aus-und-Weiterbildungsfoerderung/Weiterbildungsangebote/Weiterbildungsangebote-node.html). Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |