Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

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Aktueller Newsletter vom Typ "Aktuelles" aus dem Jahr 2021:

Datum:23.12.2021
Betreff:ELWIS Newsletter Aktuelles - ELWIS Kartenansicht nur eingeschränkt nutzbar wegen der IT-Sicherheitslücke "log4j"
Inhalt:ELWIS Kartenansicht nur eingeschränkt nutzbar wegen der IT-Sicherheitslücke "log4j"

Aufgrund von Sicherheitsmaßnahmen kann in der Kartenansicht bis auf Weiteres keine streckenbezogene Suche mehr durchgeführt werden. Außerdem können derzeit auch die Infrastrukturobjekte Brücken, Schleusen sowie Liegestellen nicht mehr angezeigt werden. Zusätzlich werden die IENC-Karten als Karten-Hintergrund, beim Hineinzoomen nicht mehr richtig aufgelöst. Die vor genannten Inhalte kommen von verschiedenen Servern und werden in der Kartenansicht zusammengeführt. Da zum Schutz gegen die IT-Sicherheitslücke "log4j" zwischen den einzelnen Servern "Schutzwände" errichtet werden mussten, kommen die Informationen bis auf Weiteres nicht mehr in der Kartenansicht an und können deshalb nicht angezeigt werden. Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung des Problems und werden Sie per Newsletter informieren, sobald die Kartenansicht wieder in gewohnter Form zur Verfügung steht.

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Ältere Newsletter vom Typ "Aktuelles" aus dem Jahr 2021:

DatumBetreffInhalt
14.12.2021 ELWIS Newsletter Aktuelles - IT-Sicherheitslücke IT-Sicherheitslücke "log4j"

Durch die IT-Sicherheitslücke "log4j" ist auch der Server für die "10-Tage-Wasserstandsvorhersage ausgewählter Rheinpegel" betroffen, der aus Sicherheitsgründen heruntergefahren wurde. Die Kollegen vom Serverbetrieb arbeiten mit Hochdruck am Schließen der Sicherheitslücke, sodass die 10-Tage-Wasserstandsvorhersage möglichst bald wieder in gewohnter Weise zur Verfügung gestellt werden kann.

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29.10.2021 ELWIS Newsletter Aktuelles - Neuer Förderaufruf zur Förderrichtlinie der Neuer Förderaufruf zur Förderrichtlinie der "Nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen" vom 29. Oktober 2021 bis 29. November 2021 gestartet

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat zusammen mit der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) die Rahmenbedingungen für den zweiten Förderaufruf (https://www.elwis.de/DE/Service/Foerderprogramme/Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen/Zweiter-Foerderaufruf.pdf) festgelegt. Im zweiten Förderaufruf werden 15 Millionen Euro für Maßnahmen aus der Förderrichtlinie zur nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen zur Verfügung gestellt. Der Förderaufruf läuft bis zum 29. November 2021.

Alle Informationen sowie Vordrucke finden Sie unter Service > Förderprogramme > Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen (https://www.elwis.de/DE/Service/Foerderprogramme/Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen/Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen-node.html).

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07.10.2021 ELWIS Newsletter Aktuelles - Änderung der Meldepflichten auf dem Rhein ab dem 01. Dezember 2021 Änderung der Meldepflichten auf dem Rhein ab dem 01. Dezember 2021

Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) hat beschlossen, die elektronische Meldepflicht ab dem 1. Dezember 2021 auf weitere Fahrzeugtypen auszuweiten. Die elektronische Meldepflicht, die bisher nur für Verbände und Fahrzeuge, die Container befördern, sowie Fahrzeuge mit festverbundenen Tanks an Bord galt, wird ab dem 1. Dezember 2021 auf die folgenden Fahrzeugtypen ausgeweitet:

− Fahrzeuge, die Güter an Bord haben, deren Beförderung dem ADN auf Binnenwasserstraßen unterliegt;
− Fahrzeuge mit einer Länge über 110 Meter;
− Kabinenschiffe;
− Seeschiffe;
− Fahrzeuge, die ein LNG-an Bord haben;
− Sondertransporte nach § 1.21 (RheinSchPV).

Für diese Fahrzeugtypen ist die in § 12.01 der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung vorgesehene Meldung, die derzeit noch über Sprechfunk, schriftlich oder elektronisch erfolgen kann, ab dem 01. Dezember 2021 zwingend auf elektronischem Wege durchzuführen. Die rechtlichen Vorgaben zu den neuen Meldepflichten des § 12.01 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) finden Sie in dem Beschluss 2020-I-12 der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR), (Beschluss – deutsch: https://www.ccr-zkr.org/files/documents/ris/prot2020I12_de.pdf) (PDF, extern), – (Beschluss – französisch: https://www.ccr-zkr.org/files/documents/ris/prot2020I12_fr.pdf) (PDF, extern),-(Beschluss - niederländisch: https://www.ccr-zkr.org/files/documents/ris/prot2020I12_nl.pdf) (PDF, extern).

Die Benutzer der Wasserstraße werden für weitere Informationen auf die Webseite https://eri.ccr-zkr.org/ (Externer Link) verwiesen, die auf Französisch, Deutsch und Niederländisch verfügbar ist. Dort sind auch häufig gestellte Fragen (FAQ) für sie beantwortet.

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01.10.2021 ELWIS Newsletter Aktuelles - Neue Software für das Dezernat Technische Schiffssicherheit Neue Software für das Dezernat Technische Schiffssicherheit

Um Ihnen auch künftig den bestmöglichen Service bieten zu können, erneuert das Dezernat Technische Schiffssicherheit seine IT-technische Ausstattung. Vom 23. Dezember 2021 bis 06. Januar 2022 stellen wir unsere Systeme um. In diesem Zeitraum kann es zu Einschränkungen bei der Antragsbearbeitung kommen.

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15.09.2021 ELWIS Newsletter Aktuelles - Weitere Neuerung in der ELWIS-Kartenansicht Weitere Neuerung in der ELWIS-Kartenansicht

Die bisherige Hafenliste wurde ergänzt und, sofern vorhanden, mit Links auf die Hafen-Internetseiten versehen. Über diese Verlinkung ist es jetzt möglich, deutschlandweit fast 648 Häfen über die ELWIS-Kartenansicht (https://www.elwis.de/DE/Karte/) zu erreichen.

Das ELWIS-Team steht gerne für weitere Anregungen zur Kartenansicht zur Verfügung.

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01.09.2021 ELWIS Newsletter Aktuelles - Schifffahrtszeichen im ELWIS-Downloadbereich Schifffahrtszeichen im ELWIS-Downloadbereich

Als Serviceerweiterung bieten wir die Schifffahrtszeichen zur Kennzeichnung der Wasserstraßen hochauflösend im JPG-Format im ELWIS-Downloadbereich unter https://www.elwis.de/DE/Service/Downloadbereich/Schifffahrtszeichen/Schifffahrtszeichen-node.html an.

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10.08.2021 ELWIS Newsletter Aktuelles - Informationen zu den Befähigungsnachweisen in der Binnenschifffahrt ab Januar 2022 Informationen zu den Befähigungsnachweisen in der Binnenschifffahrt ab Januar 2022

Wegen der Umsetzung einer EU-Richtlinie werden sich im Befähigungswesen der Binnenschifffahrt ab Janaur 2022 einige Rechtsänderungen ergeben, die alle Qualifikationen betreffen. An dieser Stelle werden Sie in den kommenden Monaten Schritt für Schritt mehr Informationen über die Änderungen finden (https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Patente/Befaehigungsnachweise-Binnenschifffahrt-ab-2022/Befaehigungsnachweise-Binnenschifffahrt-ab-2022-node.html).

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05.07.2021 ELWIS Newsletter Aktuelles - Förderaufruf vom 05.07.2021 bis zum 16.08.2021 zur Nachhaltigen Modernisierung in der Binnenschifffahrt Förderaufruf vom 05.07.2021 bis zum 16.08.2021 zur Nachhaltigen Modernisierung in der Binnenschifffahrt

Im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode vom 12. März 2018 wurde vereinbart, das Förderprogramm zur nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen fortzusetzen und auszubauen. Seit Abschluss des Koalitionsvertrages sind weitere Handlungsgrundlagen zur Weiterentwicklung dieses Förderprogramms beschlossen worden: der Masterplan Binnenschifffahrt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom Mai 2019 und das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 vom Oktober 2019. Ein Baustein ist dieser Förderaufruf.

Den Förderaufruf und weitere Hinweise finden Sie unter Service > Förderprogramme > Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen
(https://www.elwis.de/DE/Service/Foerderprogramme/Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen/Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen-node.html).

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02.07.2021 ELWIS Newsletter Aktuelles - Neue Förderrichtlinie zur nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen am 01. Juli 2021 in Kraft getreten Neue Förderrichtlinie zur nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen am 01. Juli 2021 in Kraft getreten

Die Europäische Kommission hat grünes Licht für die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vorgelegte Förderrichtlinie zur nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen gegeben. Damit ist die Förderrichtlinie zum 01. Juli 2021 in Kraft getreten und läuft bis zum 31. Dezember 2023.

Alle Informationen sowie Vordrucke finden Sie unter Service > Förderprogramme > Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen (https://www.elwis.de/DE/Service/Foerderprogramme/Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen/Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen-node.html).

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01.06.2021 ELWIS Newsletter Aktuelles - Änderung der Meldepflichten auf der internationalen Mosel ab dem 01. Juli 2021 Änderung der Meldepflichten auf der internationalen Mosel ab dem 01. Juli 2021

Neue Meldepflichten für alle Verbände und bestimmte Fahrzeuge, neue Meldestrecken und Meldestellen sowie Einführung der elektronischen Meldepflicht

Ab dem 01. Juli 2021 gibt es einige Änderungen bei den Meldepflichten auf der Mosel, insbesondere müssen sich Fahrzeuge und Verbände, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, elektronisch melden.

Alle Informationen zu den neuen Meldepflichten finden Sie im Flyer der Moselkommission (Flyer - deutsch: https://www.elwis.de/DE/Startseite/Flyer-Meldepflicht-Mosel-de.html) / (Flyer - englisch: https://www.elwis.de/DE/Startseite/Flyer-Meldepflicht-Mosel-en.html) / (Flyer - französisch: https://www.elwis.de/DE/Startseite/Flyer-Meldepflicht-Mosel-fr.html) / (Flyer - niederländisch: https://www.elwis.de/DE/Startseite/Flyer-Meldepflicht-Mosel-nl.html).

Die rechtlichen Vorgaben zu den neuen Meldepflichten finden Sie in der ab dem 01. Juli 2021 geltenden Fassung des § 9.05 der Moselschifffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPV) (https://www.elwis.de/DE/Startseite/9-05-MoselSchPV-ab-01-07-2021.html). Des weiteren finden Sie in den FAQ zum elektronischen Melden Fragen mit den dazugehörigen Antworten, die im Zusammenhang mit dem elektronischen Melden vorkommen können (https://www.elwis.de/DE/Startseite/FAQ-Meldepflicht-Mosel.html).

Darüber hinaus haben die Schifffahrtsverwaltungen von Luxemburg und Frankreich schifffahrtspolizeiliche Hinweise veröffentlicht, die die Schifffahrt auf die neuen Bestimmungen hinweisen.

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30.04.2021 ELWIS Newsletter Aktuelles - Neuerungen in der ELWIS-Kartenansicht Neuerungen in der ELWIS-Kartenansicht

Viele ELWIS-Nutzer hatten uns hinsichtlich der ELWIS-Kartenansicht (https://www.elwis.de/DE/Karte/) Vorschläge mitgeteilt, wie man diesen Service noch nutzerfreundlicher gestalten könnte. Herzlichen Dank für Ihre Feedbacks. Die von Ihnen übersendeten Verbesserungsvorschläge wurden auf Machbarkeit/Aufwand hin untersucht. Es steht mittlerweile eine neue Version der Kartenansicht in ELWIS zur Verfügung, in der wir einen Großteil Ihrer Verbesserungsvorschläge umsetzen konnten.

Folgend sind die wichtigsten neuen Funktionen kurz beschrieben:

Neu ist die direkte Verlinkung der Nachrichten für die Binnenschifffahrt (NfB) mit der Kartenansicht. In der Einzelansicht einer NfB auf der ELWIS-Webseite und den NfB-Abo-E-Mails ist jetzt der Link "Diese Nachricht auf der ELWIS Karte" integriert. Über diese Verlinkung ist es jetzt möglich, sich jede NfB auch direkt in der ELWIS-Kartenansicht anzeigen zu lassen.

Weiterhin ist es jetzt möglich sich über die Funktion "Teilen" in der Kartenansicht einen Link zu erzeugen. Dieser repräsentiert den jeweils aktuellen Kartenausschnitt mit allen angezeigten Informationen. Sie können diesen Link versenden und der Empfänger sieht genau dieselbe Kartenansicht, die Sie bei der Erzeugung des Links dargestellt hatten.

Auch wurde eine automatische Kartennachführung über das Aktivieren des GPS-Symbols umgesetzt. Nutzen Sie die ELWIS-Karte auf einem mobilen Endgerät und haben GPS aktiviert, wird die Karte somit automatisch anhand Ihrer aktuellen Position nachgeführt.

Ebenfalls kann man nun nach Auswahl einer NfB über die neuen Vor- und Zurück-Pfeile durch die weiteren Nachrichten auf einer Strecke blättern ohne diese jeweils einzeln anklicken zu müssen. Es gibt auch einen Zähler der Gesamtnachrichten, der anzeigt, bei welcher Nachricht man sich gerade befindet.

Außerdem kann man jetzt über die Plus-/Minus-Buttons den jeweiligen Kartenausschnitt vergrößern bzw. verkleinern, falls man keine Maus mit Rad zur Verfügung hat.

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02.03.2021 ELWIS Newsletter Aktuelles - Wasserstand in der Stauhaltung Spandau nicht aktiv auf den Sommerstau abgesenkt Wasserstand in der Stauhaltung Spandau nicht aktiv auf den Sommerstau abgesenkt

Auf Veranlassung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in Berlin wird in diesem Jahr der Wasserstand in der Stauhaltung Spandau (Havel-Oder-Wasserstraße (HOW) km 0,5 OP Schleuse Spandau bis km 28,6 UP Schleuse Lehnitz; Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal (BSK) km 0,0 bis km 7,45 Schleusen Plötzensee; Tegeler See (TgS), Havelkanal (HvK) km 0,0 bis km 8,75 OP Schleuse Schönwalde und Oranienburger Havel (OHv) km 0,0 bis km 2,81) nicht aktiv auf den Sommerstau abgesenkt. Soweit es die Abladeverhältnisse zulassen, wird das Winterstauziel mit 355 cm am OP Spandau beibehalten.

Die Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz folgt am 20. März 2021. Nähere Informationen können Sie der Nachricht für die Binnenschifffahrt (NfB) 0456/2021 entnehmen.

Link zur NfB 0456/2021
https://www.elwis.de/DE/dynamisch/mvc/main.php?modul=nfb&action=searchOne&LANGUAGE=DE&NFB_ID=0456/2021


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26.02.2021 ELWIS Newsletter Aktuelles - Automatische Verlängerung der Gültigkeit von bestimmten A- und B-Patenten sowie bestimmter Unionszeugnisse für Binnenschiffe Ab dem 06. März 2021 gilt in Deutschland die neue Verordnung (EU) 2021/267. Demnach gelten die Fristen für die ab dem 65. Lebensjahr erforderlichen ärztlichen Untersuchungen bei A- und B-Patenten (sowie aller gemäß der Richtlinie 96/50/EG ausgestellten Schiffsführerzeugnisse) als um zehn Monate verlängert, wenn diese Fristen zwischen dem 01. September 2020 und dem 30. Juni 2021 abgelaufen wären bzw. würden.

Dasselbe gilt für die Gültigkeitsdauer von Unionszeugnissen für Binnenschiffe, die zwischen dem 01. September 2020 und dem 30. Juni 2021 abgelaufen sind bzw. wären: Auch sie gelten als um zehn Monate verlängert.

Hierzu geben wir folgende Hinweise: Diese automatische Verlängerung gilt ausschließlich für die genannten A- und B-Patente. Insbesondere Rheinpatente sind hiervon nicht erfasst, sodass es hier bei den herkömmlichen Fristen bleibt. Nach derzeitigem Stand ist hier keine vergleichbare Regelung geplant. Zudem gilt die Verlängerung nicht für die Tauglichkeitsuntersuchungen, die vor dem 65. Lebensjahr erforderlich werden.

Zudem weisen wir darauf hin, dass Tauglichkeits- und Schiffsuntersuchungen weiterhin möglich sind; in Einzelfällen kann es pandemiebedingt allerdings zu Verzögerungen kommen. Um einen unnötigen Rückstau an Tauglichkeits- und Schiffsuntersuchungen zu vermeiden bitten wir darum, trotz der Verlängerung der Fristen, die Untersuchungen zu den ursprünglichen Fälligkeiten vornehmen zu lassen.

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