Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

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Aktueller Newsletter vom Typ "Aktuelles" aus dem Jahr 2026:

Datum:07.01.2026
Betreff:ELWIS Newsletter Aktuelles - Inkraftsetzung der Teilabschaffung Risikostrecke Elbe
Inhalt:Anlässlich des Bundesgesetzblattes Teil I Nummer 381 vom 17. Dezember 2025 wurde laut Artikel 2 der Verordnung zur Aktualisierung und Vereinfachung von schifffahrtsrechtlichen Vorschriften die BinSchPersV geändert. Die Änderungen treten mit Wirkung vom 31. Dezember 2025 in Kraft. Diese enthält unter anderem die Reduzierung der Risikostrecke Elbe.

Mit Änderung der Anlage 2 zur Binnenschiffspersonalverordnung (BinSchPersV), aus der sich nach § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BinSchPersV die Abschnitte der Elbe ergeben, die als Binnenwasserstraßenabschnitte mit besonderen Risiken ausgewiesen wurden, ist eine besondere Berechtigung auf der Elbe nur noch für folgende Strecken erforderlich:

km 50,00 (Anlegestellen Fahrgastschifffahrt) bis km 60,60 (oberhalb Hafenmündung Alberthafen) - Stadtstrecke Dresden

km 322,90 (Abzweig Alte Elbe) bis km 329,85 (oberhalb Einfahrt Handelshafen) - Stadtstrecke Magdeburg

km 502,25 (Mündung der Alten Löcknitz) bis km 568,90 (Hohnstorfer Brücke)

Alle anderen Streckenabschnitte sind keine Risikostrecken mehr.

Zudem ist auch der Geltungsbereich des Kleinschifferzeugnisses und die dazugehörige Übergangsvorschrift überarbeitet worden. Nähere Informationen, insbesondere zu der Frage, wer über den Geltungsbereich des Sportbootführerschein hinaus zum Führen des Fahrzeugs ein Kleinschifferzeugnis benötigt, finden Sie in der aktualisierten Binnenschiffspersonalverordnung und zeitnah auf den Seiten zum Befähigungswesen.

Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.
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