Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Inhalt: Bekanntmachungen für Seefahrer

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Bekanntmachung für Seefahrer (T)60/25 WSA Ems-Nordsee, 11.03.2025

Deutschland.Nordsee.Unterems.Eisenbahnbrücke Weener , Arbeiten an Anlagen . Sperrung Weener Brücke. Änderung
aktuell veröffentlicht: nein
Karte(n): 1150
Geografische Angabe in: WGS 84
Frühere BfS: BfS 42/25 Ems-Nordsee wird hiermit aufgehoben.
Geografische Lage: Weener Brücke
Gültig von: 11.03.2025 
Gültig bis (einschl.): 14.04.2025
Angaben:

Die BfS 42/25 Ems-Nordsee wird wie folgt geändert:

 

Vom 31.03.2025 bis zum 03.04.2025 und vom 11.04.2025 bis zum 13.04.2025, aufgrund von Bauarbeiten, wird die Weener Brücke geschlossen und kann in diesem Zeitraum nicht geöffnet werden.

Die Brückenpassage unter der geschlossenen Brücke ist unter Beachtung der Durchfahrtshöhe möglich.

Die Unterkante der Brücke liegt 6,37m über NN.

 

1. Allgemeines

1.1 Für den Fall des Eintretens unvorhergesehener Umstände kann es erforderlich werden,

     die Sperrzeiten an die veränderten Gegebenheiten anzupassen. Dazu zählt auch eine

     kurzfristig notwendig werdende Verschiebung der Sperrung.

 

1.2 Den Einzelanordnungen der Strom- und Schifffahrtspolizeibehörde bzw. denen der

      Wasserschutzpolizei ist unverzüglich Folge zu leisten.

 

1.3 Diese schifffahrtspolizeiliche Allgemeinverfügung gilt 2 Tage nach der öffentlichen

     Bekanntmachung als bekannt gemacht. Rechtsgrundlage hierfür ist § 11 Abs. 1 und 2

     der Verordnung zur Einführung der Schifffahrtsordnung Emsmündung vom 8.8.1989

    (BGBl. I, S.1583), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 19.12.2008 (BGBl. I, S. 2868; 2010, 380).

 

1.4 Die sofortige Vollziehung wird hiermit nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO angeordnet.

 

2. Gründe

Diese Verfügung stützt sich auf § 11 der EmsSchEV vom 8. August 1989 (BGBl. I, S 1583) zuletzt geändert durch VO vom 19.12.2008 (BGBl. I, S. 2868; 2010, 380) i.V. mit § 3 Abs. 1 und § 1 Nr.2 SeeAufg.G.

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist im öffentlichen Interesse erforderlich.

 

3. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ems-Nordsee,

Am Eisenbahndock 3, 26725 Emden, nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

 

 

Die Schifffahrt und Hafenwirtschaft wird um Beachtung gebeten.

Die BfS 42/25 wird hiermit aufgehoben.