Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Inhalt: Bekanntmachungen für Seefahrer

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Bekanntmachung für Seefahrer (T)48/25 WSA Ems-Nordsee, 25.02.2025

Deutschland.Nordsee.Unterems , Sperrung wegen Überführung eines Werftschiffes
aktuell veröffentlicht: nein
Karte(n): 1150
Geografische Angabe in: WGS 84
Geografische Lage: Emssperrwerk bis Papenburg
Gültig von: 25.02.2025 
Gültig bis (einschl.): 03.03.2025
Angaben:

Für den 02.03.2025 ist die Überführung des außergewöhnlich großen Werftschiffes „ASUKA III“ auf der Seeschifffahrtsstraße Ems von
Papenburg nach See geplant. Zum Zwecke der Schiffsüberführung wird der Wasserstand zwischen Papenburg und Gandersum
mit Hilfe des Emssperrwerks bei Gandersum angestaut.

Im Rahmen der Überführung wird es auf der Seeschifffahrtsstraße Ems zu den folgenden Behinderungen für die Schifffahrt kommen:

1. Sperrungen:

1.1 Emssperrwerk

      Das Emssperrwerk wird zum Zwecke des Aufstaus am 02.03.2025 um ca. 01:30 Uhr vollständig geschlossen.
      Die Aufhebung des Staus wird voraussichtlich am 02.03.2025 um ca. 14:00 Uhr abgeschlossen sein. Nach
      Ende der Stauzeit und ggfs. Passage des Werftschiffes wird die Sperrwerksdurchfahrt für die Schifffahrt wieder freigegeben. Es ergeben sich
      voraussichtlich daher folgende Sperrzeiten am Emssperrwerk bei Gandersum:

      02.03.2025 um ca. 01:30 Uhr bis zum 02.03.2025 um ca. 14:00 Uhr.

      Schiffe, die im Sperrwerksbereich auf eine Freigabe zur Weiterfahrt warten, müssen an den vorhandenen Liegestellen festmachen.
      Die Großschiffsliegestelle Gandersum steht für diesen Zweck nicht zur Verfügung.

 

     Die genauen Sperrzeiten werden durch die Verkehrszentrale Ems (Rufname "Ems- Traffic") auf den UKW- Arbeitskanälen bekannt

     gegeben.

 

1.2 Schiffsüberführung

      Die Schiffsüberführung wird voraussichtlich am 02.03.2025 um ca. 04:00 Uhr in Papenburg beginnen. Die Passage der Jann- Berghaus-Brücke
      in Leer ist für den 02.03.2025 um ca. 11:00 Uhr geplant. Mit der Durchfahrt des Werftschiffes durch das
      Emssperrwerk Gandersum ist am 02.03.2025 gegen ca. 14:00 Uhr zu rechnen.

      Die genauen Sperrzeiten werden durch die Verkehrszentrale Ems (Rufname "Ems- Traffic") auf den UKW- Arbeitskanälen bekannt

      gegeben.

 

2. Begegnen und Überholen

2.1 Streckenabschnitt Leerort – Emden

      Auf dem Streckenabschnitt zwischen Leerort und Emden fährt das Werftschiff als Wegerechtsschiff gem. Artikel 1 (1) Nummer 7 Schifffahrtsordnung
      Emsmündung in Verbindung mit Regel 3 Buchstabe h der KVR und führt das Signal nach Regel 28 KVR (Tiefgangbehindertes Fahrzeug).
      Überholen und Begegnen des Verbandes ist auf diesem Streckenabschnitt nur zulässig nach vorheriger, rechtzeitiger Absprache mit der
      Schiffsführung der „ASUKA III“ oder der Verkehrszentrale Ems.

 

3. Allgemeines

3.1 Für den Fall des Eintretens unvorhergesehener Umstände kann es erforderlich werden, die Sperrzeiten an die veränderten Gegebenheiten
      anzupassen. Dazu zählt auch eine kurzfristig notwendig werdende Verschiebung des Staus. In diesem Falle wird es auch zu einer Verschiebung
      der Schiffsüberführung kommen. Hierzu wird dann kurzfristig ein neuer Termin bekanntgemacht.

3.2 Die gesperrte Strecke wird durch Dienstfahrzeuge der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes gekennzeichnet, die bei Papenburg
      in Höhe Ems- km 0,0 und auf der Leda in Höhe Km 24,8 liegen. Das außergewöhnlich große Fahrzeug wird von Dienstschiffen
      der Wasserschutzpolizei bzw. der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes begleitet. Die Sperrung am Emssperrwerk Gandersum
      wird durch die Lichtsignale nach Nr. A 19a), b) und c) der Anlage I zur Seeschifffahrtsstraßenordnung gekennzeichnet.

3.3 Das Einlaufen in die gesperrte Strecke sowie das Liegen in dieser Strecke ist allen Fahrzeugen, mit Ausnahme der Hilfs- und Sicherungsschiffe
      verboten.

3.4 Die Strom- und Schifffahrtspolizeibehörde und die Wasserschutzpolizei können von dem Passierverbot auf den gesperrten Strecken Ausnahmen
      zulassen.

3.5 Den Einzelanordnungen der Strom- und Schifffahrtspolizeibehörde bzw. denen der Wasserschutzpolizei ist unverzüglich Folge zu leisten.

3.6 Diese schifffahrtspolizeiliche Allgemeinverfügung gilt 2 Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gemacht. Rechtsgrundlage hierfür
      ist § 11 Abs. 1 und 2 der Verordnung zur Einführung der Schifffahrtsordnung Emsmündung vom 8.8.1989 (BGBl. I, S.1583), zuletzt geändert durch
      die Verordnung vom 19.12.2008 (BGBl. I, S. 2868; 2010, 380).

3.7 Die sofortige Vollziehung wird hiermit nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO angeordnet.

 

4. Gründe

Diese Verfügung stützt sich auf § 11 der EmsSchEV vom 8. August 1989 (BGBl. I, S 1583) zuletzt geändert durch VO vom
19.12.2008 (BGBl. I, S. 2868; 2010, 380) i.V. mit § 3 Abs. 1 und § 1 Nr.2 SeeAufg.G.

 In der Zeit ab dem 02.03.2025 oder einem der darauffolgenden Tage befährt das außergewöhnlich große Fahrzeug „ASUKA III“ mit
 Schlepperhilfe die Seeschifffahrtsstraße Ems von Papenburg nach Emden.

 Das Verkehrsverbot für die übrige Schifffahrt zwischen Leerort und Papenburg ist aufgrund der großen Schiffsabmessungen des Werftschiffes
 erforderlich. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs kann deshalb nicht hingenommen werden, da die Sicherheit und Leichtigkeit des
 Verkehrs im gesperrten Fahrwasserabschnitt erheblich gefährdet wäre, wenn zusätzlicher Schiffsverkehr zur Zeit der Überführung zugelassen wäre.

 Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist im öffentlichen Interesse erforderlich. Darüber hinaus wurde der Überführungstermin mit dem Aufstau
 und den Unterhaltungsmaßnahmen der Seeschifffahrtstraße Ems abgestimmt.

 

5. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ems-Nordsee, Am Eisenbahndock 3, 26725 Emden,
nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.