Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Inhalt: Bekanntmachungen für Seefahrer

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Diese BfS ist aktuell NICHT veröffentlicht.

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Bekanntmachung für Seefahrer (T)277/24 WSA Ems-Nordsee, 06.12.2024

Deutschland.Nordsee.Unterems , Sperrungen wegen Bauarbeiten an der Friesenbrücke Weener.
aktuell veröffentlicht: nein
Karte(n): 1150
Geografische Angabe in: WGS 84
Frühere BfS: (T) 268/24 wird hiermit aufgehoben.
Geografische Lage: Emssperrwerk bis Papenburg
Gültig von: 06.12.2024 
Gültig bis (einschl.): 13.12.2024
Angaben:

 

Sperrungen wegen Bauaurbeiten an der Friesenbrücke Weener.

Aufgrund der Wetterlage wird die in der Bfs (T) 268/24 geplanten Sperrung verschoben. Die neuen Sperrzeiten werden hiermit bekannt gegeben:

 

Für Dienstag, den 10.12.2024 von ca. 07:00 Uhr bis voraussichtlich Donnerstag, den 12.12.2024 ca. 09:00 Uhr sind Arbeiten an der Friesenbrücke Weener geplant.

Zu diesem Zweck wird der Wasserstand zwischen Papenburg und Gandersum mit Hilfe des Emssperrwerks bei Gandersum angestaut.

Im Rahmen der Arbeiten an der Friesenbrücke wird es zu folgenden Behinderungen für die Schifffahrt kommen:

 

1. Sperrungen:

1.1 Streckenabschnitt Papenburg - Leer

Sperrung der Strecke zwischen Papenburg und Leer vom 10.12.2024 um ca. 07:00 Uhr bis vorraussichtlich 12.12.2024 ca. 09:00 Uhr.

1.2 Emssperrwerk

Das Emssperrwerk wird zum Zwecke des Aufstaus am 11.12.2024 um ca. 07:30 Uhr vollständig geschlossen.

Die Aufhebung des Staus wird vorraussichtlich am 12.12.2024 um ca. 09:00 Uhr abgeschlossen sein.

Nach Ende der Stauzeit und Ende der Arbeiten an der Friesenbrücke Weener wird die Sperrwerksdurchfahrt für die Schifffahrt wieder freigegeben.

Es ergeben sich daher vorraussichtlich foldegende Sperrzeiten am Emssperrwerk bei Gandersum:

 

11.12.2024 von ca. 07:30 Uhr bis zum 12.12.2024 um ca. 09:00 Uhr.

 

Die genauen Sperrzeiten werden durch die Verkehrszentrale Ems (Rufname „Ems-Traffic“ auf den UKW-Arbeitskanälen bekannt gegeben.

 

2. Allgemeines

2.1

Für den Fall des Eintretens unvorhergesehener Umstände kann es erforderlich werden, die Sperrzeiten an die veränderten Gegebenheiten anzupassen. Dazu zählt auch eine kurzfristig notwendig werdende Verschiebung des Staus.

Hierzu wird dann kurzfristig ein neuer Termin bekanntgemacht.

Nähere Auskünfte erteilt die Verkehrszentrale Ems (Rufname “EmsTraffic“) auf den bekannten UKW-Arbeitskanälen in der stündlichen Lagemeldung und auf Anfrage.

2.2

Die Sperrung am Emssperrwerk Gandersum wird durch Lichtsignale nach Nr. A 19a), b) und c) der Anlage I zur Seeschifffahrtsstraßenordnung gekennzeichent.

2.3

Das Einlaufen in die gesperrte Strecke, sowie das Liegen in dieser Strecke ist allen Fahrzeugen, mit Ausnahme der Hilfsschiffen verboten.

2.4

Die Strom- und Schifffahrtspolizeibehörde können von dem Passierverbot auf den gesperrten Strecken Ausnahmen machen.

2.5

Diese schifffahrtspolizeiliche Allgemeinverfügung gilt 2 Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gemacht. Rechtsgrundlage hierfür ist §11 Abs. 1 und 2 der Verordnung zur Einführung der Schifffahrtsordnung Emsmündung vom 8.8.1989 (BGBl.I, S. 1583), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 19.12.2008 (BGBl. I, S. 2868; 2010, 380).

2.6

Die sofortige Vollziehung wird hiermit nach § 80 Abs. 2 Nr.4 VwGO angeordnet.

3. Gründe

Diese Verfügung stützt sich auf § 11 der EmsSchEV vom 8. August 1989 (BGBl. I, S 1583) zuletzt geändert durch VO vom

19.12.2008 (BGBl. I, S. 2868; 2010, 380) i.V. mit § 3 Abs. 1 und § 1 Nr.2 SeeAufg.G.

Das Verkehrsverbot für die übrige Schifffahrt zwischen Papenburg und Leer ist aufgrund der Arbeiten an der Friesenbrücke Weener erforderlich.

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs kann deshalb nicht hingenommen werden, da die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs im gesperrten Fahrwasserabschnitt erheblich gefährdet wäre, wenn zusätzlicher Schiffsverkehr zur Zeit der Arbeiten zugelassen wären.

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist im öffentlichen Interesse erforderlich. Darüber hinaus wurde der Überführungstermin mit dem Aufstau

und den Unterhaltungsmaßnahmen der Seeschifffahrtstraße Ems abgestimmt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ems-Nordsee, Am Eisenbahndock 3, 26725 Emden, nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

 

Die BfS (T) 268/24 WSA Ems-Nordsee wird hiermit aufgehoben.