Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Inhalt: Bekanntmachungen für Seefahrer

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Bekanntmachung für Seefahrer (T)86/24 WSA Ems-Nordsee, 10.04.2024

Deutschland.Nordsee.Unterems , Sperrungen wegen Schleppzug
aktuell veröffentlicht: ja
Karte(n): 1150
Geografische Angabe in: WGS 84
Geografische Lage: Emssperrwerk bis Papenburg
Gültig von: 10.04.2024 
Gültig bis (einschl.): 21.04.2024
Angaben:

In der Zeit vom 14.04.2024 ca. 11:00 Uhr bis ca. 17:30 Uhr findet eine Überführung eines außergewöhnlich großen Schleppverbandes auf der Seeschifffahrtsstraße Ems von Emden nach Papenburg statt.

 Zum Zwecke der Überführung wird die Wasserstrasse zwischen Leerort und Papenburg zeitweilig voll gesperrt.

Im Rahmen der Überführung wird es auf der Seeschifffahrtsstraße Ems zu den folgenden Behinderungen für die Schifffahrt kommen:

Sperrung:

Der Schleppzug fährt um ca. 11:00 Uhr am 14.04.2024 von Emden nach Papenburg.

In der Zeit, in dem sich der Schleppzug auf dem Streckenabschnitt zwischen

Leerort und Papenburg befindet,

wird die Seeschifffahrtsstraße Ems zwischen Leerort und Papenburg für die übrige Schifffahrt voll gesperrt.

Die Ankunft des Schleppverbandes in Papenburg wird um ca. 17:30 Uhr am 14.04.2024 erwartet.

Die genaue Sperrzeit wird durch die Verkehrszentrale Ems ("Rufname Ems- Traffic") auf den UKW- Arbeitskanälen bekannt gegeben.

Allgemeines

1. Für den Fall des Eintretens unvorhergesehener Umstände kann es erforderlich werden, die Sperrzeit an die veränderten Gegebenheiten anzupassen. Dazu zählt auch eine kurzfristig notwendig werdende Verschiebung der Verschleppung. In diesem Falle wird es zu einer Verschiebung der Fahrwassersperrung kommen. Hierzu wird dann kurzfristig ein neuer Termin bekannt gemacht.

2. Die gesperrte Strecke wird durch Sperrsignale gekennzeichnet, die bei Papenburg bei Ems- km 0,0 und in Höhe der Einmündung der Leda in die Ems von Dienstfahrzeugen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes gezeigt werden. Der außergewöhnliche Schleppverband wird von Dienstschiffen der Wasserschutzpolizei bzw. der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes begleitet.

3. Das Einlaufen in die gesperrte Strecke sowie das Liegen in dieser Strecke ist allen Fahrzeugen, mit Ausnahme der Hilfs- und Sicherungsschiffe verboten.

4. Die Strom- und Schifffahrtspolizeibehörde und die Wasserschutzpolizei können von dem Passierverbot auf den gesperrten Strecken Ausnahmen zulassen.

5. Den Einzelanordnungen der Strom- und Schifffahrtspolizeibehörde bzw. denen der Wasserschutzpolizei ist unverzüglich Folge zu leisten.

6. Diese schifffahrtspolizeiliche Allgemeinverfügung gilt 2 Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gemacht. Rechtsgrundlage hierfür ist § 11 Abs. 1 und 2 der Verordnung zur Einführung der Schifffahrtsordnung Emsmündung vom 8.8.1989 (BGBl. I, S.1583), zuletzt geändert durch Artikel 63 der VO vom 2.6.2016 (BGBl. I S. 1257).

7. Die sofortige Vollziehung wird hiermit nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO angeordnet.

Gründe

Diese Verfügung stützt sich auf § 11 der EmsSchEV vom 8. August 1989 (BGBl. I, S 1583) zuletzt geändert durch Artikel 63 der VOvom 02.Juni 2016 (BGBl. I S. 1257) i.V. mit § 3 Abs. 1 und § 1 Nr.2 SeeAufg.G.

In der Zeit ab dem 14.04.2024 oder einem der darauffolgenden Tage befährt der außergewöhnlich große Kasko mit Schlepperhilfe die Seeschifffahrtsstraße Ems von Leerort nach Papenburg.

Das Verkehrsverbot für die übrige Schifffahrt zwischen Leerort und Papenburg ist aufgrund der großen Schiffsabmessungen des Kaskos erforderlich. Eine Sperrung ist aus technischen Gründen notwendig. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs kann deshalb nicht hingenommen werden, da die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs im gesperrten Fahrwasserabschnitt erheblich gefährdet wäre, wenn zusätzlicher Schiffsverkehr zur Zeit der Überführung zugelassen wäre.

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist im öffentlichen Interesse erforderlich.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist bei dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ems- Nordsee, Am Eisenbahndock 3, 26725 Emden einzulegen.