Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Druckansicht...

Einzelansicht
Bekanntmachung für Seefahrer 161/23WSA Ostsee, 30.05.2023
Deutschland.Ostsee.Gewässer um Rügen, Nordperd-Reede, Allgemeinverfügung
aktuell veröffentlicht: ja 
Karte(n): (16) 40 / INT 1201; (16) 162 / INT 1342; (16) 151 
Geografische Angabe in: WGS 84 
Frühere BfS: 136/23 des WSA Ostsee 
Frühere NfS: 20/23 
Zeit der Ausführung: ab sofort bis auf Widerruf 
Gültig von: 30.05.2023 
Gültig bis (einschl.): auf Widerruf 
Angaben:

Die folgende Allgemeinverfügung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Ostsee vom 30.05.2023 (Az.: 3805S-332.13/0002/016/4) wird hiermit per BfS veröffentlicht:

 

„Allgemeinverfügung

zur Verkehrsregelung auf der Seeschifffahrtsstraße Ostsee

vom 30. Mai 2023

 

 

Auf Grund des § 3 Absatz 1 Satz 1 Seeaufgabengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2016 (BGBl. I S. 1489), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2190) geändert worden ist, in Verbindung mit § 56 Absatz 1, 2. Alternative Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3209; 1999 I S. 193), die zuletzt durch Artikel 2 § 12 der Verordnung vom 21. September 2018 (BGBl. I S. 1398) geändert worden ist, erlässt das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee folgende Allgemeinverfügung:

 

1.       Die Allgemeinverfügung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Ostsee zur Verkehrsregelung auf der Seeschifffahrtsstraße Ostsee vom 08. Mai 2023, Aktenzeichen 3805S-332.13/0002/016/4, hebe ich auf und fasse diese wie folgt neu:

 

2.       Liegt ein Tanker auf der Nordperd-Reede, welche sich innerhalb der Verbindungslinien zwischen den Koordinaten

a)      54° 25,0000'N  013° 46,6420'E

b)      54° 25,0000'N  013° 48,3580'E

c)       54° 24,0000'N  013° 48,3580'E

d)      54° 24,0000'N  013° 46,6420'E

a)      54° 25,0000'N  013° 46,6420'E

erstreckt, vor Anker, ist es allen anderen Fahrzeugführern verboten, sich mit ihren Fahrzeugen auf der Nordperd-Reede aufzuhalten.

 

3.       Fahrzeuge haben zu ankernden Fahrzeugen auf der Nordperd-Reede einen Sicherheitsabstand von mindestens 1 Seemeile einzuhalten.

 

4.       Ausgenommen von der Regelung unter 2. und 3. sind Schlepper, Versorgungs-, Tankreinigungsschiffe und weitere Fahrzeuge, deren Einsatz den vor Anker liegenden Fahrzeugen dient bzw. die am Ladungsumschlag beteiligt sind. Diese Fahrzeuge haben das Befahren und Ankern auf der zuvor bezeichneten Wasserfläche der Verkehrszentrale Warnemünde/Sassnitz Traffic über UKW-Kanal 13 rechtzeitig anzuzeigen.

 

5.       Die Regelungen unter 2. – 4. gelten nicht für Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben, sowie Fahrzeuge, die im Rahmen der Nothilfe, Bergung oder Havariebewältigung eingesetzt werden.

 

Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Bekanntgabe in Kraft und gilt bis auf Widerruf.

 

Begründung:

 

Auf der vorbezeichneten Wasserfläche werden bestimmte gefährliche Güter umgeschlagen. Von Fahrzeugen, die bestimmte gefährliche Güter befördern oder umschlagen, haben andere Fahrzeuge einen ausreichenden Sicherheitsabstand einzuhalten.

 

Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt ist es daher erforderlich, die vorbezeichnete Wasserfläche zur Einhaltung eines ausreichenden Sicherheitsabstands zu dem Gefahrgutumschlag oder dem Ankerlieger mit gefährlichen Gütern für den allgemeinen Schiffsverkehr zu sperren und das Befahren mit Fahrzeugen zu verbieten.

 

Die Bemessung der aus den vorgenannten Gründen gesperrten Wasserfläche ist dabei so gewählt, dass diese zur Gewährleistung eines ausreichenden Sicherheitsabstands angemessen ist, andererseits die für die übrige Schifffahrt zur Verfügung stehenden Verkehrsflächen nicht über das notwendige Maß hinaus beschränkt.

 

Information über den Rechtsbehelf

 

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee, Dienstsitz Lübeck, Moltkeplatz 17, 23566 Lübeck oder Dienstsitz Stralsund, Wamper Weg 5, 18439 Stralsund, einzulegen.

 

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee

 

Stefan Grammann“

 

 

Die BfS 136/23 des WSA Ostsee wird hiermit aufgehoben.

 

 
Aushang bis: auf Widerruf