Einzelansicht | ||
---|---|---|
Bekanntmachung für Seefahrer 135/23 | WSA Ostsee, 08.05.2023 | |
Deutschland.Ostsee.Gewässer um Rügen, Lubmin-Reede, Allgemeinverfügung | ||
aktuell veröffentlicht: | ja | |
Karte(n): | (16) 40 / INT 1201; (16) 151; (16) 1511 / INT 1343 | |
Geografische Angabe in: | WGS 84 | |
Zeit der Ausführung: | ab sofort bis auf Widerruf | |
Gültig von: | 08.05.2023 | |
Gültig bis (einschl.): | auf Widerruf | |
Angaben: | Die folgende Allgemeinverfügung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Ostsee vom 08.05.2023 (Gz.: 3805S-332.13/0002/016/5) wird hiermit per BfS veröffentlicht:
„Allgemeinverfügung zur Verkehrsregelung auf der Seeschifffahrtsstraße Ostsee vom 08. Mai 2023
Auf Grund des § 3 Absatz 1 Satz 1 Seeaufgabengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2016 (BGBl. I S. 1489), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2190) geändert worden ist, in Verbindung mit § 56 Absatz 1, 2. Alternative Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3209; 1999 I S. 193), die zuletzt durch Artikel 2 § 12 der Verordnung vom 21. September 2018 (BGBl. I S. 1398) geändert worden ist, erlässt das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee folgende Allgemeinverfügung:
1. Liegt ein Tanker auf der Lubmin-Reede, welche sich in einem Radius von 350 m um die Position 54° 10,50‘ N 013° 35,70‘ E erstreckt, vor Anker, ist es allen anderen Fahrzeugführern verboten, sich mit ihren Fahrzeugen auf der Lubmin-Reede aufzuhalten.
2. In Ergänzung zu 1. haben Fahrzeuge zum ankernden Fahrzeug einen Sicherheitsabstand von mindestens 0,5 Seemeilen einzuhalten.
3. Ausgenommen von der Regelung 1. und 2. sind Schlepper, Versorgungsschiffe und weitere Fahrzeuge, deren Einsatz dem vor Anker liegenden Fahrzeug dient. Diese Fahrzeuge haben das Befahren der zuvor bezeichneten Wasserfläche der Verkehrszentrale Warnemünde/Wolgast Traffic über UKW-Kanal 09 rechtzeitig anzuzeigen.
4. Die Regelungen unter 2. – 3. gelten nicht für Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben, sowie Fahrzeuge, die im Rahmen der Nothilfe, Bergung oder Havariebewältigung eingesetzt werden.
Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Bekanntgabe in Kraft und gilt bis auf Widerruf.
Begründung:
Auf der vorbezeichneten Wasserfläche ankern Fahrzeuge, die bestimmte gefährliche Güter befördern. Von diesen Fahrzeugen haben andere Fahrzeuge einen ausreichenden Sicherheitsabstand einzuhalten.
Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt ist es daher erforderlich, die vorbezeichnete Wasserfläche zur Einhaltung eines ausreichenden Sicherheitsabstands des Ankerliegers zu dem allgemeinen Schiffsverkehr zu sperren und das Befahren mit Fahrzeugen zu verbieten.
Die Bemessung der aus den vorgenannten Gründen gesperrten Wasserfläche ist dabei so gewählt, dass diese zur Gewährleistung eines ausreichenden Sicherheitsabstands angemessen ist, andererseits die für die übrige Schifffahrt zur Verfügung stehenden Verkehrsflächen nicht über das notwendige Maß hinaus beschränkt. Information über den Rechtsbehelf
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee, Dienstsitz Lübeck, Moltkeplatz 17, 23566 Lübeck oder Dienstsitz Stralsund, Wamper Weg 5, 18439 Stralsund, einzulegen.
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee
Stefan Grammann“ |
|
Aushang bis: | auf Widerruf |