Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

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Der Gültigkeitszeitraum dieser BfS ist abgelaufen.

Bekanntmachung für Seefahrer 88/20WSA Lübeck, 01.04.2020
Deutschland, Ostsee, Sportboothäfen an der Ostseeküste Schleswig-Holsteins bis auf weiteres geschlossen
aktuell veröffentlicht: ja 
Geografische Angabe in: WGS 84 
Frühere BfS: 85/20 
Geografische Lage: Karten: (16) 26 (INT 1360), 30 (INT 1353), 31 (INT 1357), 32 (INT 1359), 33 (INT 1364), 34 (INT 1365), 35, 36 (INT 1352), 37 (INT 1356), 41, 43 (INT 1358), 51 (INT 1362), 52 (INT 1363), 54 (INT 1303),100 
Zeit der Ausführung: Ab sofort, bis zum 19.04.2020 
Gültig von:
01.04.2020
 
Gültig bis (einschl.):
19.04.2020
 
Angaben:

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (MWVATT) des Landes Schleswig- Holstein hat soeben verfügt, dass sämtliche Sportboothäfen bis auf weiteres in Schleswig- Holstein geschlossen sind. Das bezieht sich nunmehr auf die Sportboothäfen an der gesamten Nord- und Ostseeküste.

 

Das heißt im Einzelnen:

 

Übernachtungen in Sportboothäfen sind verboten.

 

Gastlieger in Sportboothäfen sind unzulässig.

 

Sämtliche Versorgungseinrichtungen, wie sanitäre Einrichtungen, Strom, Wasser sind geschlossen und nicht verfügbar.

 

Ein Ein- oder Auslaufen von Booten in oder aus Sportboothäfen ist nicht zulässig.

 

Winterlagerarbeiten sind nur im Rahmen der geltenden Regelungen zur Kontaktvermeidung zulässig, d.h. außerhalb von Vereinsaktivitäten und ohne Zusammenkünfte z.B. in Winterlagerhallen.

 

Gemeinschaftliche Winterlageraktionen, z.B. zum Kranen sind unzulässig.

 

Gewerbliche Arbeiten in Sportboothäfen sind unter Beachtung der Kontaktvermeidungsregeln zulässig.

 

Die örtlichen Gesundheitsbehörden können weitergehende Anordnungen erlassen.

 

 

Die o.g. BfS 85/20 wird hiermit aufgehoben.