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Bekanntmachung für Seefahrer 36/23 | WSA Elbe-Nordsee, 13.02.2023 | |
Deutschland.Nordsee.Elbe, Brunsbüttel. Allgemeinverfügung. | ||
aktuell veröffentlicht: | ja | |
Karte(n): | 46 (INT 1453); 1711; 1620; 1630 | |
Geografische Angabe in: | WGS 84 | |
Zeit der Ausführung: | sofort | |
Gültig von: | 13.02.2023 | |
Gültig bis (einschl.): | 30.01.2024 | |
Angaben: | Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe-Nordsee Allgemeinverfügung zur Verkehrsregelung auf der Seeschifffahrtsstraße Elbe vom 13. Februar 2023 Auf Grund des § 3 Absatz 1 Satz 1 Seeaufgabengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2016 (BGBl. I S. 1489), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2190) geändert worden ist, in Verbindung mit § 56 Absatz 1, 2. Alternative Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3209; 1999 I S. 193), die zuletzt durch Artikel 2 § 12 der Verordnung vom 21. September 2018 (BGBl. I S. 1398) geändert worden ist, erlässt das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe-Nordsee folgende Allgemeinverfügung:
a) 53° 53,360‘ N 009° 10,000‘ E b) 53° 53,120‘ N 009° 10,000‘ E c) 53° 53,120‘ N 009° 11,090‘ E d) 53° 53,380‘ N 009° 11,090‘ E
a) für den Elbehafen Brunsbüttel bestimmt sind oder dort ablegen, b) beim An- und Ablegen im Elbehafen Brunsbüttel assistieren, c) zur Erfüllung und Kontrolle der Einhaltung der dem Betreiber des Elbehafens Brunsbüttel obliegenden Verpflichtungen eingesetzt werden, d) Peil- oder Unterhaltungsarbeiten der Bundeswasserstraße durchführen, e) für Bau- und Unterhaltungsarbeiten am Elbehafen Brunsbüttel vorgesehen sind.
Diese Allgemeinverfügung tritt am 13. Februar 2023 in Kraft, sie gilt bis auf Widerruf. Begründung: Im Elbehafen Brunsbüttel werden bestimmte gefährliche Güter umgeschlagen. Von Fahrzeugen, die bestimmte gefährliche Güter befördern oder umschlagen, haben andere Fahrzeuge einen ausreichenden Sicherheitsabstand einzuhalten. Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt ist es daher erforderlich, die vorbezeichnete Wasserfläche zur Einhaltung eines ausreichenden Sicherheitsabstands zu dem Gefahrgutumschlag im Elbehafen Brunsbüttel für den allgemeinen Schiffsverkehr zu sperren und das Befahren mit Fahrzeugen zu verbieten. Die Bemessung der aus den vorgenannten Gründen gesperrten Wasserfläche ist dabei so gewählt, dass diese zur Gewährleistung eines ausreichenden Sicherheitsabstands angemessen ist, andererseits die für die übrige Schifffahrt zur Verfügung stehenden Verkehrsflächen nicht über das notwendige Maß hinaus beschränkt. Information über den Rechtsbehelf Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe-Nordsee, Dienstsitz Hamburg, Moorweidenstraße 14, 20148 Hamburg, oder Dienstsitz Cuxhaven, Am Alten Hafen 2, 27472 Cuxhaven, oder Dienstsitz Tönning, Am Hafen 40, 25832 Tönning, einzulegen. Cuxhaven, den 13. Februar 2023 Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe-Nordsee Im Auftrag Brodhagen
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