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Bekanntmachung für Seefahrer 34/19 | WSA Stralsund, 22.03.2019 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Deutschland.Ostsee.Gewässer um Rügen, Nothafen Darßer Ort, Umbetonnung im Hafenbecken | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
aktuell veröffentlicht: | ja | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Karte(n): | (16) 40 / INT 1201; (16) 162 / INT 1342; (16) 163 / INT 1351 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Geografische Angabe in: | WGS 84 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Frühere BfS: | 129/2018 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zeit der Ausführung: | ab sofort bis auf Widerruf | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gültig von: | 22.03.2019 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gültig bis (einschl.): | auf Widerruf | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Angaben: |
Im Namen des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V ergeht folgende Bekanntmachung für Seefahrer: Infolge der Unterhaltungsmaßnahmen in der Zufahrt zum Nothafen Darßer Ort ist die Wassertiefe im gesamten südlichen und westlichen Bereich des Hafenbeckens deutlich eingeschränkt. Aufgrund von Renaturierungsmaßnahmen (u.a. Sandaufschüttungen, Aufspülungen) ist das Befahren des südlichen und westlichen Hafenbereichs durch Fahrzeuge zu vermeiden. Dieser Bereich wurde durch unbeleuchtete Spierentonnen abgegrenzt und dementsprechend gekennzeichnet. Die Kennzeichnung des in der BfS 129/2018 bekanntgemachten Sperrgebietes wird wie folgt geändert: Streiche:
Verlege Tonne SG 2 auf folgende neue Position:
Tonne SG 3 bleibt unverändert auf der bisherigen Position:
Aufgrund von landseitigen Absperrmaßnahmen ist das Anlegen und Festmachen von Fahrzeugen am östlichen Anleger des Hafens nicht gestattet. Genauere Hinweise zur Nutzbarkeit der Liegeplätze im Hafen werden vor Ort bekanntgemacht. Der Hafen darf nur in Notfällen von Fahrzeugen (u.a. hiervon ausgenommen der DGzRS-Kreuzer, beheimatete Fischereifahrzeuge) angelaufen werden. Die BfS 129/2018 wird hiermit aufgehoben. |
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Aushang bis: | 03.05.2019 |