Daten und Fakten der Binnenwasserstraßen
Technische Daten und Klassifizierung der Binnenwasserstraßen
Einen Überblick über die Wasserstraßenverhältnisse und deren Nutzungsmöglichkeiten durch die Schifffahrt können den technischen Daten der Binnenwasserstraßen (Interner Link) entnommen werden, die u. a. die entsprechenden zulässigen Schiffs- und Verbandsabmessungen nach den Schifffahrtspolizeiverordnungen enthalten (ohne Seeschifffahrtsstraßen).
Der Zusammenstellung der Daten liegen aktuelle Vorschriften zum Verkehrsrecht, Statistiken und Erlasse des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), insbesondere zur Klassifizierung der Binnenwasserstraßen (Interner Link) und Angaben der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) und den Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) zugrunde.
Liegehäfen/Liegestellen an Binnenwasserstraßen in der ELWIS-Kartenansicht
Auf den Bundeswasserstraßen stehen der Berufs- und Sportschifffahrt öffentliche Liegehäfen/Liegestellen zur Verfügung, die über die ELWIS-Kartenansicht (Interner Link) entnommen werden können.
In der Anleitung Liegestellen und mehr auf ELWIS (PDF, intern) wird Schritt für Schritt erklärt, wie Infrastrukturinformationen in der ELWIS-Kartenansicht recherchiert werden können.
Temporäre Umschlagstellen
An den Bundeswasserstraßen besteht die Möglichkeit, an geeigneten Uferabschnitten einmalig oder zeitlich befristet Güter umzuschlagen, wenn öffentliche oder private Häfen nicht in zumutbarer Entfernung zur Verfügung stehen, sogenannte Temporäre Umschlagstellen (Interner Link).
Referenzdaten von Wasserstraßen-Infrastruktur-Objekten (RIS-Index)
Der RIS-Index (Interner Link) ist eine standardisierte Struktur zur geo-referenzierten Beschreibung von Objekten der Wasserstraßen-Infrastruktur. Alle für die Binnenschifffahrt relevanten Objekte (z. B. Pegel-Messstellen, Schleusenkammern, Brücken, Liegeplätze, Häfen usw.) sind europaweit eineindeutig mit einer 20stelligen Referenznummer gekennzeichnet. D. h., die Schleuse xyz hat in allen RIS-Anwendungen als gemeinsamen Nenner die gleiche Referenznummer. Mit der Veröffentlichung des RIS-Index für die deutschen Binnenwasserstraßen erfüllt Deutschland, vertreten durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), seine Verpflichtung gemäß Artikel 4 (3) (a) der RIS-Richtlinie 2005/44/EG.
Stand: 14. November 2022