Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Verbotszeichen A.1a - Gesperrte Wasserfläche, jedoch für Kleinfahrzeuge ohne Antriebsmaschine befahrbar

Verbotszeichen A.1a - Gesperrte Wasserfläche, jedoch für Kleinfahrzeuge ohne Antriebsmaschine befahrbar