Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Hinweiszeichen E.11 - Ende des Verbots oder eines Gebots, das nur in einer Verkehrsrichtung gilt, oder Ende einer Einschränkung

Hinweiszeichen E.11 - Ende des Verbots oder eines Gebots, das nur in einer Verkehrsrichtung gilt, oder Ende einer Einschränkung