Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Hinweiszeichen E.7 - Erlaubnis zum Festmachen am Ufer auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Tafelzeichen steht

Hinweiszeichen E.7 - Erlaubnis zum Festmachen am Ufer auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Tafelzeichen steht