Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Hinweiszeichen E.6.1 - Erlaubnis zur Benutzung von Ankerpfählen auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Tafelzeichen steht

Hinweiszeichen E.6.1 - Erlaubnis zur Benutzung von Ankerpfählen auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Tafelzeichen steht