Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Hinweiszeichen E.5.13 - Liegestelle für ein Fahrzeug, das die Bezeichnung nach § 3.14 Nummer 1 führen muss

Hinweiszeichen E.5.13 - Liegestelle für ein Fahrzeug, das die Bezeichnung nach § 3.14 Nummer 1 führen muss