Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Hinweiszeichen E.5 - Erlaubnis zum Stillliegen auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Zeichen steht

Hinweiszeichen E.5 - Erlaubnis zum Stillliegen auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Zeichen steht