Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Unterabschnitt 1 - Anforderungen an Konformitätsbewertungsstellen nach der Richtlinie 2014/90/EU

§ 14 Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle für ihre Notifizierung

§ 15 Anforderungen an die organisatorische und personelle Unabhängigkeit der Konformitätsbewertungsstelle

§ 16 Anforderungen an die Ausstattung der Konformitätsbewertungsstelle

§ 17 Anforderungen an das Fachpersonal der Konformitätsbewertungsstelle

Stand: 01. Juli 2026