Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Abschnitt 7 - Marktüberwachung

§ 29 Befugnisse und Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde für Schiffsausrüstung

§ 30 Formale Nichtkonformität

§ 31 Veröffentlichung und Weiterleitung von Informationen

§ 32 EU-Schutzklauselverfahren

Stand: 01. Juli 2026