Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

§ 16

Zur Bezeichnung des Berechtigten sind im Schiffsregister einzutragen:

  1. bei natürlichen Personen Vorname und Familienname, Geburtsdatum und, falls aus den Eintragungsunterlagen ersichtlich, akademische Grade und frühere Familiennamen; ergibt sich das Geburtsdatum nicht aus den Eintragungsunterlagen und ist es dem Registergericht nicht anderweitig bekannt, soll der Wohnort des Berechtigten angegeben werden;

  2. bei rechtsfähigen Personengesellschaften und juristischen Personen die Firma oder der Name und der Sitz.

Stand: 01. Juli 2026