Abschnitt 5 - Befugnis erteilende und notifizierende Behörde für Konformitätsbewertungsstellen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/90/EU
§ 23 Zuständigkeit und Aufgaben
§ 24 Anforderungen an die Befugnis erteilende und notifizierende Behörde
§ 25 Befugnisse der Befugnis erteilenden und notifizierenden Behörde
Stand: 01. Juli 2026
