Bekanntmachung für Seefahrer 367/25 WSA Ostsee , 05.12.2025
  
Deutschland.Ostsee.Flensburger Förde , Halbinsel Holnis, Allgemeinverfügung
 
aktuell gültig: ja 
Karte(n): Flensburger Förde (Flensborg Fjord)
Geografische Angabe in: WGS 84
Gültig von: 05.12.2025 
Gültig bis (einschl.): 31.10.2027
Angaben:

Folgende Allgemeinverfügung wurde erlassen:

 

Allgemeinverfügung

 

 

Aufgrund des  § 2 Abs. 4 Nr. 1 iVm § 1 Abs. 2 der Verordnung über das Befahren von Bundeswasserstraßen in bestimmten schleswig-holsteinischen Naturschutzgebieten im Bereich der Ostsee (Ostsee-Schleswig-Holstein-Naturschutzgebietsbefahrensverordnung - OstseeSHNSGBefV) vom 27. September 2016 (BGBl. I Seite 2180) wird hinsichtlich des Befahrens des Naturschutzgebietes (NSG) „Halbinsel Holnis“ nachfolgende Befreiung erlassen:

 

Im NSG „Halbinsel Holnis“ wird im Bereich zwischen den nachfolgenden Koordinaten

 

A] 54° 52,964‘ N,  009° 35,377‘ E

B] 54° 52,882‘ N,  009° 36,003‘ E

C] 54° 52,638‘ N,  009° 35,124‘ E

 

zwischen dem 01. April bis 31. Oktober

 

das Befahrensverbot für Fahrzeuge ausschließlich unter Segeln aufgehoben.

 

Von Vogelansammlungen ist ein ausreichender Abstand zu halten, so

dass Störungen vermieden werden.

 

Diese Befreiung ist bis zum 31.10.2027 befristet.

 

Begründung:

Die Einhaltung des Befahrensverbotes führt für Fahrzeuge ausschließlich unter Segeln zu einer nicht beabsichtigten Härte. Aufgrund des geographisch beengten Bereiches nordwestlich des Nehrungshakens der Halbinsel Holnis verringert sich durch das Befahrensverbot der zum Manövrieren, insbesondere beim Aufkreuzen und Ausweichen, zur Verfügung stehende Raum zusätzlich. Die Befreiung dient daher auch der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs.

Das zuständige Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein hat der Befreiung zugestimmt. Diese Befreiung ist mit dem Schutzzweck der Verordnung vereinbar.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee, Wamper Weg 5, 18439 Stralsund, einzulegen.

Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch vor Fristablauf bei dem v. g. Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt eingeht.

 

 

 

 
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