Bekanntmachung für Seefahrer 2/19 WSA Weser-Jade-Nordsee , 02.10.2019
  
Deutschland.Nordsee.Weser.Hunte , Berücksichtigung der Fahrbeschränkungen bei Mindertiden.
 
aktuell gültig: ja 
Karte(n): Die Weser von Brake bis Vegesack
Geografische Angabe in: WGS 84
Geografische Lage: Hunte-km 1,0 bis Hunte-km 21,0
Zeit der Ausführung: sofort
Gültig von: 02.10.2019 
Gültig bis (einschl.): 31.12.2033
Angaben:

Berücksichtigungen von Mindertiden auf die bekannt gemachten Fahrbeschränkungen auf der Hunte gemäß § 30 Abs. (3) in Verbindung mit Artikel 1 Ziffer 11.2 der Bekanntmachung der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest zur SeeSchStrO.

 

1. Abfahrten ab Elsfleth-Ohrt (Hunte-km 21,0) in Richtung Oldenburg:

 

a. Abweichungen unter dem mittleren Hochwasser.

 

     Vorhergesagte Abweichungen unter dem Niveau des mittleren Hochwassers bleiben unberücksichtigt.

 

b. Abweichungen unter dem mittleren Niedrigwasser.

 

Vorhergesagte Abweichungen unter dem Niveau des mittleren Niedrigwassers (+48 cm) müssen ab einem Pegelstand am Schifffahrtspegel Elsfleth-Ohrt von +80 cm bei Ebbe, durch das Niedrigwasser bis zum Pegelstand von +80 cm bei Flut, durch Addition der Abweichung an den Fahrzeugtiefgang berücksichtigt werden.

 

Bei allen anderen Pegelständen bleiben Abweichungen vom mittleren Tideniedrigwasser unberücksichtigt.

 

                                                                                                                   

2. Abfahrten ab Oldenburg-Osthafen (Hunte-km 1,0) in Richtung Elsfleth:

 

a. Abweichungen unter dem mittleren Hochwasser.

 

Vorhergesagte Abweichungen unter dem Niveau des mittleren Hochwassers bleiben unberücksichtigt.

 

b. Abweichungen unter dem mittleren Niedrigwasser.

 

Vorhergesagte Abweichungen unter dem Niveau des mittleren Niedrigwassers (+32 cm) müssen ab einem Pegelstand am Schifffahrtspegel Oldenburg-Drielake von +180 cm bei Ebbe, über das Niedrigwasser bis +40 cm bei Flut, durch Addition der Abweichung an den Fahrzeugtiefgang berücksichtigt werden.

 

c.  In Ergänzung hierzu ist Folgendes für Fahrzeuge mit einem beschickten Tiefgang bis 2,50 m zu beachten:

 

Tideabhängige Fahrzeuge mit einem beschickten Tiefgang bis 2,50 m, haben unabhängig vom Pegelstand als erste Abfahrtszeit 45 Minuten vor der vom BSH vorausberechneten Niedrigwasserzeit am Pegel in Oldenburg-Drielake.

 

Tideunabhängige Fahrzeuge, die durch Addition der Abweichung an den Fahrzeugtiefgang zu tideabhängige Fahrzeuge werden, müssen als erste Abfahrtzeit ebenfalls 45 Minuten vor der vom BSH vorausberechneten Niedrigwasserzeit am Pegel in Oldenburg-Drielake einhalten.

 

 

Die Bekanntmachung für Seefahrer 10/11 wird hiermit aufgehoben.

 

 
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