Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Zentrale Binnenschiffsbestandsdatei (ZBBD)

Die dem Dezernat Technische Schiffssicherheit zugeordnete Zentrale Binnenschiffsbestandsdatei (ZBBD) (Interner Link) ist zuständig für die Fortschreibung der deutschen Binnenflotte (Externer Link). Darüber hinaus wird die Zugehörigkeit zur Rheinschifffahrt (Interner Link) beurkundet und die Ausrüsterbescheinigung ausgestellt.

See- und Binnenschiffe, die berechtigt oder verpflichtet sind, die deutsche Bundesflagge zu führen, werden in das deutsche Schiffsregister eingetragen und dort in getrennten Registern geführt (Binnenschiffsregister, Seeschiffsregister). Die Schiffsregister (PDF, intern) werden von dem Amtsgericht geführt, in dessen Registerbezirk sich der Heimathafen oder der Heimatort des Schiffes befindet. Der Schiffsregistereintrag dient zum Nachweis, wer Eigentümer ist. Als Grundlage dient die Schiffsregisterordnung (SchRegO) (Interner Link).

Stand: 25. Januar 2023