Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

§ 16

Zur Bezeichnung des Berechtigten sind im Schiffsregister einzutragen:

  1. bei natürlichen Personen der Name (Vorname und Familienname), der Beruf und der Wohnort sowie nötigenfalls andere die Berechtigten deutlich kennzeichnende Merkmale;

  2. bei rechtsfähigen Personengesellschaften und juristischen Personen die Firma oder der Name und der Sitz.

Stand: 01. Januar 2024