Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Rheinschifffahrts-Zugehörigkeitsurkunde (RZU)

Die Mannheimer Akte (Internationales Abkommen, das den Schiffsverkehr auf dem Rhein regelt) gestattete es ursprünglich nur den Signatarstaaten (Staat, der einen völkerrechtlichen Vertrag unterzeichnet hat), Schiffstransporte im Güter- und Personenverkehr zwischen zwei Ladestellen des Rheins durchzuführen. Seit Unterzeichnung der Römischen Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft 1957 diskriminierte dies deren übrige Mitgliedstaaten.

Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) hat daher im Jahr 1979 mittels des Zusatzprotokolls Nummer 2*) zur Mannheimer Akte beschlossen, die Schiffe aller EU-Staaten als zur Rheinschifffahrt zugehörig zu betrachten. Die EU hat im Jahr 1985 die Bedingungen für die Inanspruchnahme dieser Regelung festgelegt. Danach müssen Schiffe aus den EU-Staaten mit einer Urkunde als zur Rheinschifffahrt gehörig ausgewiesen sein. Diese Urkunde muss an Bord der Schiffe sein die auf dem Rhein fahren, und dabei im Bereich der Rheinanliegerstaaten und Belgiens laden und löschen.

Zuständige Behörde für die Ausstellung der Urkunde für Schiffe mit deutschem Eigentümer ist nach § 9 BinSchAufgG (Interner Link) das Dezernat Technische Schiffssicherheit in Mainz.

Der Antrag (PDF, intern) auf Ausstellung einer Rheinschifffahrts-Zugehörigkeitsurkunde (RZU) kann bei Vorliegen der Voraussetzungen bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Voraussetzungen für die Erteilung der Urkunde sind die Eintragung in ein Schiffsregister und die Erfüllung der im Merkblatt zum Antrag (PDF, intern) genannten Bedingungen. Liegen Treuhandverhältnisse vor, muss zusätzlich eine Treuhanderklärung (PDF, intern) eingereicht werden.

*) Mit Zusatzprotokoll Nummer 2 zur Mannheimer Akte wurden die Artikel 2 Absatz 3 und Artikel 4 geändert und außerdem eine Bestimmung zur Gleichbehandlung von Schiffen aus EU-Ländern vereinbart. Es wurde mit Gesetz vom 17. Oktober 1979 (BGBl. 1980 II Seite 870, 875) in Deutschland ratifiziert.

Stand: 04. November 2022