Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

§ 40 Überprüfung

Diese Verordnung einschließlich ihrer Anhänge wird im Abstand von zwei Jahren vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur überprüft, um für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie für den Arbeits-, Umwelt- und Gewässerschutz erforderliche Anpassungen an internationales Recht vorzunehmen.

Stand: 07. Oktober 2018