Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Eichverfahren

Der Ablauf der beschriebenen Eichung eines Binnenschiffes (Güterbeförderer) wird nur in groben Zügen dargestellt.

Die Eichung erfolgt auf schriftlichen Antrag, der bei der Zentralstelle in Mainz oder in den entsprechenden Außenstellen gestellt wird.

Der Antragsteller hat das Fahrzeug unbeladen, unvertrimmt und im strömungsfreien Wasser am Tag der Eichung vorzulegen. An Bord wird überprüft, ob Laderäume und Ballasttanks leer sind. Anschließend werden die Gewichte an Bord (fester Ballast, Ankergeschirr, bewegliche Ausrüstung und Ersatzteile, Einrichtung, Beiboot/e, Brauchwasser, Brennstoffe, Ladungsreste, Bilgenwasser und sonstige Betriebsstoffe und andere Vorräte) festgestellt. Diese Gewichte werden später aus dem gemessenen Tiefgang abgezogen, so dass man das Schiff als leer bezeichnet und auch die Tragfähigkeitstabelle bei diesem Leertiefgang beginnt.

Nach dem Messen der Schiffslänge wird die Einteilung der Eichmarken (Pegel) bestimmt. Schiffe bis 40 m bekommen zwei, Schiffe größer 40 m bekommen drei Eichmarken an jeder Seite. Die Einteilung erfolgt nach dem Schema 1/6 1/3 1/3 1/6 der Schiffslänge, wobei der Abstand von der mittleren Marke zur vorderen und hinteren gleich sein muss.

Nachdem je ein Lot über die Bugspitze und über das Heck ins Wasser gehängt wird, wird die Messung vom Beiboot bzw. Ponton ausgeführt:

  • vorderer und hinterer Überhang (an den Loten als Stichmaß);
  • Schraubentunnel, Bugstrahl, Ankertaschen, usw.;
  • Tiefgang und Seitenhöhe am jeweiligen Pegel;
  • kleinste Seitenhöhe (diese ist wichtig für Freibord, Sicherheitsabstand und letztlich für die Höhe der Eichmarken, sprich Eichraumhöhe).

Nachdem alle diese Maße schriftlich und eventuell mit einer Skizze festgehalten sind, geht es an Bord mit der Einteilung des Schiffskörpers weiter.

Bei einem "normal" gebauten Binnenschiff bedeutet dies: vorderer Überhang (VÜH), vorderes Endteil (VET), Mittelteil (MT), hinteres Endteil (HET), hinterer Übergang (HÜH). Die Länge vom vorderen Überhang (VÜH) und hinteren Übergang (HÜH) wurden bereits gemessen. Beginn und Ende dieser Teile werden durch die Wasserlinie und durch die Geometrie des Schiffskörpers begrenzt. Das vordere Endteil (VET) und hintere Endteil (HET) stoßen auf den Mittelteil (MT) an den Punkten, an dem die Schiffsform vom runden Bug- bzw. Heckbereich in den geraden Laderaumbereich übergeht. Alle Punkte müssen rechtwinklig zur Schiffsachse bestimmt werden. Abzüglich des Überhangs erhält man die Länge der Endteile, die nun (in der Regel) durch vier geteilt werden, um fünf Querschnitte zu erhalten. Diese Querschnitte markiert man an der Außenbordkante. Mit Hilfe von zwei Loten und einem Maßband werden jetzt an jedem Querschnitt die Draufsichtbreiten gemessen.

Als nächstes wird das Fahrzeug von der Wasserlinie bis zur kleinsten Seitenhöhe in Eichebenen geteilt. Diese sollten einen Abstand von 40 cm nicht überschreiten. Da jedoch ein Gütermotorschiff durch Antrieb, Aufbau, Wasser- und Brennstofftanks hecklastig schwimmt und somit die Eichraumhöhe hinten kleiner ist als vorne, können die Eichebenen nicht parallel zur Wasserlinie verlaufen. Aus diesem Grund werden die Linien in einer Zeichnung im entsprechenden Maßstab dargestellt. Diese Zeichnung wird Fächer genannt, da die Wasserlinien strahlenförmig bzw. fächerförmig verlaufen. Aus diesem Fächer werden nun an jedem einzelnen Querschnitt die Wasserlinienabstände herausgemessen und entsprechend an gleicher Stelle an der Bordwand markiert. Hier wird nun mit Hilfe eines herabhängenden Lot an jeder dieser Markierung ein Stichmaß genommen.

Auf Grund seiner symmetrischen Bauart erfolgt das Messen der Stichmaße nur von einer Seite des Schiffes. All diese Maße werden in ein Messblatt eingetragen. Zieht man dann die Stichmaße in jeder Wasserlinie und an jedem Querschnitt von der Draufsichtbreite zwei mal ab, so erhält man die genaue Flächenbegrenzung in jeder einzelnen Wasserlinie und für jedes einzelne Teilstück (VÜH, VET, MT, HET, HÜH).

Die unregelmäßig gekrümmten Flächen werden mit der Simpson-Regel errechnet. Addiert man die Flächen der einzelnen Wasserlinien zusammen, erhält man die Gesamtfläche pro Eichebene. Anschließend werden die Flächen in ihrer jeweiligen Höhe als Punkte in ein Koordinatengitter eingezeichnet. Waagrecht die Flächen in im Maßstab 1:20 und senkrecht die Höhe des Schiffskörpers in cm im Maßstab 1:10. Durch das Verbinden der Punkte mit einem Kurvenlineal ergibt sich eine nach oben ansteigende Linie, die Arealkurve.

Hat man den Schiffskörper in der Arealkurve zeichnerisch erfasst, dann kann nun das Auslesen der Zunahmewerte pro Zentimeter Eintauchung erfolgen. Diese Zunahmewerte werden gemittelt zwischen zwei Zehnern ausgelesen.

Beispiel:
Zwischen 110 cm und 120 cm wird die Fläche im Koordinatensatz bei 115 cm abgelesen. Diese Fläche wird mit 0,01 multipliziert (pro Zentimeter) und steht für /cm im Bereich von 110 cm bis 120 cm.

Unter Berücksichtigung von Freibord und Sicherheitsabstand können nun die Eichmarken, die den Eichraum nach oben begrenzen, eingekörnt werden. Wenn der Fixpunkt gemessen ist, wird noch das Eichzeichen mit Schlagzahlen an Bord angebracht.

An Hand der Arealkurve wird die Tragfähigkeitstabelle für den vorläufigen Eichschein erstellt und dem Schiffsführer ausgehändigt. In der Zentralstelle in Mainz werden alle Maße und Berechnungen nochmals kontrolliert. Der endgültige Eichschein wird dem Eigner von der Zentralstelle in Mainz zugesandt.

Stand: 04. November 2022