Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Dritter Abschnitt - Schiffe, die nicht zur Beförderung von Gütern bestimmt sind

§ 24 Leerebene und untere Eichebene

§ 25 Ebene der größten Eintauchung

§ 26 Berechnung

§ 27 Tragfähigkeit

§ 28 Eichmarken

§ 29 Eichzeichen

Stand: 18. Januar 2022