Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Beförderung gefährlicher Güter

Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN)

Die Voraussetzungen, unter denen gefährliche Güter auf den Binnenwasserstraßen befördert werden dürfen, regelt die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) (Interner Link). Darin werden die technischen und betrieblichen Sicherheitsanforderungen für die Zulassung und den Betrieb von Binnenschiffen geregelt.

Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)

Regelungen zu Zuständigkeiten, Pflichten und Ordnungswidrigkeiten sowie der Verlagerung auf andere Verkehrsträger und zur Fahrwegbestimmung werden in der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB) (Interner Link) getroffen.

Zur Sicherstellung einer einheitlichen Anwendung und Auslegung der Vorschriften für die Gefahrgutbeförderung wurden von Bund und Ländern Durchführungsrichtlinien (RSEB (Interner Link) erarbeitet, in denen Anwendungsbeispiele, Formblätter und Muster enthalten sind.

Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV)

Erleichternde Vorschriften zu den Gefahrguttransportvorschriften und Ausnahmen, um bestimmte Beförderungen von Gefahrgut durchführen zu können, enthält die Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgut-Ausnahmeverordnung - GGAV) (Interner Link).

Gefahrgutkostenverordnung (GGKostV)

Gebühren für Amtshandlungen, einschließlich Prüfungen und Untersuchungen für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter, werden in der Gefahrgutkostenverordnung (GGKostV) (Interner Link) geregelt.

Stand: 04. November 2022