Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Verteilung, Besetzung und Arbeitsweise der Außenstellen

Eine Untersuchungskommission setzt sich aus je einem Sachverständigen für Schiffbau, Schiffsmaschinenbau und Nautik zusammen. Die Sachverständigen kommen in der Regel von dem Dezernat Technische Schiffssicherheit und von der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG). Soweit notwendig und möglich werden freie Sachverständige (Interner Link) oder Sachverständige der Klassifikationsgesellschaften in die Untersuchungskommission aufgenommen. Der Vorsitzende der Untersuchungskommission übernimmt für Sie die Abstimmung mit den Sachverständigen, um die Untersuchung an dem von Ihnen gewünschten Termin und Ort durchzuführen.

Sie benötigen einen Untersuchungstermin?

Bitte setzen Sie sich ca. 3 Monate vor Ablauf Ihrer Verkehrszulassung mit einer Außenstelle des Dezernats Technische Schiffssicherheit Ihrer Wahl in Berlin (Interner Link) / Hamburg (Interner Link) / Magdeburg (Interner Link) / Duisburg (Interner Link) / Mannheim (Interner Link) / Magdeburg, Büro Regensburg (Interner Link) in Verbindung.

Das Dezernat Technische Schiffssicherheit (Interner Link) ist an einer Verbesserung der Termingestaltung und Verkürzung der Wartezeit auf einen Untersuchungstermin interessiert.

Sie können in erheblichem Maße dazu beitragen, wenn Sie:

  • einen Untersuchungsort in der Nähe der Außenstellen, im günstigsten Fall am Ort der Außenstelle selbst, wählen. Dies führt zu einer Reduzierung der Fahrzeiten und zu einer Senkung der Fahrtkosten, die Ihnen in Rechnung gestellt werden.

  • Teile der Untersuchung (z. B. Landrevision, Megatest, Stabilitätsprüfung, Prüfung der Feuerlöscher oder der Flüssiggasanlage) im Vorfeld der Untersuchung von freien Sachverständigen oder Sachverständigen der Klassifikationsgesellschaften ausführen lassen.

  • Untersuchungen im Ausland von den zuständigen Behörden (PDF, extern) in dem jeweiligen Mitgliedstaat der EU durchführen lassen, die die Richtlinie (EU) 2016/1629 umgesetzt haben. Fahrtauglichkeitsbescheinigungen für die Zone 3 und 4 sind den von dem Dezernat Technische Schiffssicherheit erteilten Zeugnissen gleichgestellt.

Hinweise:

  • Für die Zone 1 und 2 in Deutschland darf ausschließlich das Dezernat Technische Schiffssicherheit eine Untersuchung durchführen und eine Zulassung erteilen.

  • Für die Zone 1 und 2 außerhalb Deutschlands darf ausschließlich die zuständige Behörde des jeweiligen EU-Mitgliedstaates eine Untersuchung durchführen und eine Zulassung erteilen.

Stand: 04. November 2022