Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

So arbeiten wir

Die Vorsitzenden, die Nautiker und die Eichsachverständigen in den Außenstellen (Interner Link) sind erfahrene Sachverständige und sind fast ständig unterwegs, um die Untersuchungen an Bord bzw. das Aufmessen der Schiffe für den Eichschein an vorher vereinbarten Orten vorzunehmen. Die Vorsitzenden und die Eichsachverständigen sind vorzugsweise über Handy erreichbar. Sie sind aber bemüht, zu bestimmten Zeiten auch im Büro ansprechbar zu sein.

Um die Terminwünsche nach Möglichkeit zu erfüllen, können alle Sachverständigen auch außerhalb der genannten Einsatzbereiche tätig werden.

Häufig setzen wir auch freie Sachverständige (Interner Link) in der Untersuchungskommission ein, über die Zusammensetzung der Kommission entscheidet aber nur der Vorsitzende (oder die Zentrale).

Daher:

  • können Sie technische Fragen besonders gut mit unseren Praktikern in den Außenstellen erörtern. Sie sollten jedoch vorher anrufen, damit auch wirklich jemand da ist. Sollte dies vereinzelt nicht zum Erfolg führen, können Sie auch die Experten in der Zentrale (Interner Link) ansprechen;

  • empfiehlt es sich, immer zuerst bei einer Untersuchungskommission (und nicht etwa bei einem freien Sachverständigen) um eine Untersuchungshandlung nachzufragen. Davon abweichend können Sie für bestimmte Untersuchungsteile freie Sachverständige direkt selbst ansprechen und beauftragen.

Alle Urkunden und Schriftstücke werden von der Zentrale bearbeitet und auf dem Postwege übermittelt. Dort werden auch alle Schiffsakten geführt.

Im übrigen wurde sichergestellt, dass Sie die Bescheinigung über die Ausgabe eines Folge-Bordbuchs oder Folge-Ölkontrollbuchs bei jedem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (Externer Link) erhalten.

Daher:

  • sollten Sie sich an die Zentrale wenden zwecks Auskunft über Einzelheiten des Untersuchungs-/Eich-/sonstigen Verfahrens oder den Stand der Bearbeitung, über notwendige Unterlagen oder Maßnahmen, Zulassungspapiere, Kosten usw. Hier wird man sich auch um Ihre Fragen zu den Vorschriften und um Ihre Nöte oder Beschwerden kümmern;

  • sollten Sie alle schriftlichen Äußerungen - außer wenn von der Außenstelle angefordert, z. B. Terminbestätigung - an die Zentrale richten;

  • können Sie auch einzelne Seiten Ihres Schiffsattests berichtigen oder ergänzen lassen, indem Sie diese Seite(n) im Original mit den notwendigen Belegen (durch Anruf erfahren Sie, welche) an die Zentrale senden;

  • haben Sie immer die Möglichkeit, sich an die Zentrale zu wenden, wenn Sie eine Außenstelle nicht erreichen können.

Wie Sie in den wichtigsten üblichen Fällen vorgehen, können Sie einem Leitfaden (Interner Link) entnehmen.

Stand: 04. November 2022