Bereich ZBBD
Urkunde | Bemerkung |
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Rheinschifffahrts-Zugehörigkeitsurkunde (RZU) (Interner Link) | Muss an Bord von Schiffen sein, die auf dem Rhein fahren und dabei im Bereich der Rheinanliegerstaaten und Belgiens laden und löschen. |
Ausrüsterbescheinigung | Muss ein deutscher Betreiber eines unter fremder Flagge fahrenden Schiffes der ausländischen Behörde vorlegen, um als Ausrüster in die Rheinschifffahrts-Zugehörigkeitsurkunde (RZU) eingetragen zu werden, die ihn zur Durchführung von Transporten innerhalb des Bereichs der Rheinanliegerstaaten und Belgiens berechtigt. |
Einheitliche europäische Schiffsnummer (ENI) (Interner Link) | Eine einheitliche europäische Schiffsnummer (ENI) bekommen alle Schiffe mit einer Länge von 20 m oder mehr und alle Schiffe, deren Produkt aus Länge x Breite x Tiefe ein Volumen von 100 m³ oder mehr ergibt (d. h. auch alle Sportboote, die dieses Maß aufweisen). Darüber hinaus alle Schlepp- und Schubboote; Fähren; Barkassen; Schiffe, die über ein Zulassungszeugnis nach ADN verfügen; Fahrgastschiffe, kleine Fahrgastschiffe und schwimmende Geräte (auch wenn diese Schiffe kleiner als 20 m sind oder weniger als 100 m³ Volumen haben). |
Stand: 04. November 2022