Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Bereich ZBBD

UrkundeBemerkung
Rheinschifffahrts-Zugehörigkeitsurkunde (RZU) (Interner Link)Muss an Bord von Schiffen sein, die auf dem Rhein fahren und dabei im Bereich der Rheinanliegerstaaten und Belgiens laden und löschen.
AusrüsterbescheinigungMuss ein deutscher Betreiber eines unter fremder Flagge fahrenden Schiffes der ausländischen Behörde vorlegen, um als Ausrüster in die Rheinschifffahrts-Zugehörigkeitsurkunde (RZU) eingetragen zu werden, die ihn zur Durchführung von Transporten innerhalb des Bereichs der Rheinanliegerstaaten und Belgiens berechtigt.
Einheitliche europäische Schiffsnummer (ENI) (Interner Link)Eine einheitliche europäische Schiffsnummer (ENI) bekommen alle Schiffe mit einer Länge von 20 m oder mehr und alle Schiffe, deren Produkt aus Länge x Breite x Tiefe ein Volumen von 100 oder mehr ergibt (d. h. auch alle Sportboote, die dieses Maß aufweisen).
Darüber hinaus alle Schlepp- und Schubboote; Fähren; Barkassen; Schiffe, die über ein Zulassungszeugnis nach ADN verfügen; Fahrgastschiffe, kleine Fahrgastschiffe und schwimmende Geräte (auch wenn diese Schiffe kleiner als 20 m sind oder weniger als 100 m³ Volumen haben).

Stand: 04. November 2022