Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Bereich Schiffsuntersuchung

Urkundeberechtigt zum
UnionszeugnisBefahren der in Artikel 4 der Richtlinie (EU) 2016/1629 aufgeführten Wasserstraßen
SchiffsattestBefahren des Rheins und der Binnenschifffahrtsstraßen
Bescheinigung nach § 9 Absatz 5 Schiffssicherheitsverordnung (SchSV)
- nur in Verbindung mit zusätzlichem Unionszeugnis! -
Befahren der Seeschifffahrtsstraßen über die seewärtige Grenze hinaus bis zur Insel Alte Mellum
Attest für Seeschiffe auf dem Rhein oder außerhalb des RheinsBefahren des Rheins oder der Binnenschifffahrtsstraßen außerhalb des Rheins mit einem Seeschiff ohne Gefahrgut
FährzeugnisQuerverkehr an festgelegten Fährstellen
Zusätzliches Unionszeugnis für Zone 1
- nur in Verbindung mit Schiffsattest oder Unionszeugnis! -
Befahren der Seeschifffahrtsstraßen in Zone 1 und 2
Zusätzliches Unionszeugnis für Zone 2
- nur in Verbindung mit Schiffsattest oder Unionszeugnis! -
Befahren der Seeschifffahrtsstraßen in Zone 2
ZulassungszeugnisTransport gefährlicher Güter über die Freimengen hinaus
Vorläufiges ZulassungszeugnisTransport gefährlicher Güter über die Freimengen hinaus ohne das endgültige Zulassungszeugnis, wird aber nur nach erfolgter Untersuchung und nur in bestimmten Fällen erteilt
Vorläufiges UnionszeugnisVerkehr ohne das endgültige Unionszeugnis, wird aber nur nach erfolgter Untersuchung und nur in bestimmten Fällen erteilt.
Vorläufiges SchiffsattestVerkehr ohne das endgültige Schiffsattest, wird aber nur nach erfolgter Untersuchung und nur in bestimmten Fällen erteilt.
Vorläufiges FährzeugnisQuerverkehr an festgelegten Fährstellen ohne das endgültige Fährzeugnis, wird aber nur nach erfolgter Untersuchung und nur in bestimmten Fällen erteilt.
Besatzungsbescheinigung nach Anhang VI Kapitel 1 und 3 BinSchUOAußerhalb des Rheins für Wahl der Besatzung nach BinSchUO

Stand: 20. Juni 2023