Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

1. Geltungsbereich

Diese Verwaltungsvorschrift definiert die Kriterien für die Auswahl von Sachverständigen und beschreibt das Verfahren der Anerkennung oder Berufung von Einzelpersonen als Sachverständige nach der Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO) durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), sofern diese in Verwaltungsverfahren der GDWS eingebunden werden.

Stand: 01. Oktober 2019