Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Freie Sachverständige, deren Gutachten wir anerkennen

Verwaltungsvorschrift über die Kriterien für die Auswahl von Sachverständigen nach der Binnenschiffsuntersuchungsordnung

Die Verwaltungsvorschrift (Interner Link) definiert die Kriterien für die Auswahl von Sachverständigen und beschreibt das Verfahren der Anerkennung oder Berufung von Einzelpersonen als Sachverständige nach der Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO) (Interner Link) durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), sofern diese in Verwaltungsverfahren der GDWS eingebunden werden.

Freie Sachverständige für

Stand: 29. August 2023